Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers, ihm für seinen am 18. Juli 1970 geborenen Sohn Gerhard D. ab 1. Oktober 1990 Familienbeihilfe zu gewähren, im Istanzenzug abgewiesen; dies im wesentlichen mit folgender Begründung: Gerhard D. habe seine Berufsausbildung für den Beruf als Radiotechniker und Fernsehmechaniker mit seiner Lehrabschlußprüfung am 1. März 1989 abgeschlossen. Nach der anschließenden Tätigkeit in seinem erlernten Beruf habe er ab 1. Oktober... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)61/01 Familienlastenausgleich70/02 Schulorganisation70/08 Privatschulen
Norm: B-VG Art14 Abs6;FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;PrivSchG 1962 §11;SchOG 1962 §59 Abs1 Z1 litd;SchOG 1962 §8 lita;
Rechtssatz: Bei einem viersemestrigen Kurs der Salzburger Akademie für Mikroelektronik im Wirtschaftsförderungsinstitut der Handelskammer Slbg handelt es sich nicht um einen "Speziallehrga... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein61/01 Familienlastenausgleich70/02 Schulorganisation71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;Land- und forstw Fachschulen 1975;SchOG 1962 §58;SchOG 1962 §59;VwRallg;
Rechtssatz: Der Inhalt des Begriffes "Fachschule" iSd § 2 Abs 1 lit b FamLAG ist unter Zuhilfenahme der Bestimmungen des SchOG 1962 zu bestimmen (Hinweis: Burkert/Hackl/Wohlmann/Rei... mehr lesen...
Index: 50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft61/01 Familienlastenausgleich70/02 Schulorganisation
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;HKG 1946 §5 litc;HKG 1946 §61 Abs2 litf;SchOG 1962 §58;SchOG 1962 §59;
Rechtssatz: Zwar obliegt es gemäß § 5 lit c Handelskammergesetz 1946 den Landeskammern als Organen der Wirtschaftsverwaltung, Einrichtungen und Anstalten zur Förderung der Wirtschaft oder des ihr dienenden Bildungs... mehr lesen...
Dem als Forstfacharbeiter im Gutsbetrieb des M beschäftigten Beschwerdeführer wurden aufgrund einer sogenannten "Dienstlandvereinbarung" vom Dienstgeber landwirtschaftliche Flächen im Ausmaß von 1,05 ha zur Eigenbewirtschaftung gegen einen "jährlichen Dienstlandrückersatz" von S 350,25 (dabei handelt es sich um anteilige Grundsteuer, die der Dienstgeber für diese Fläche zu entrichten hat), im übrigen aber unentgeltlich "ab 1.3.1991" überlassen. In dieser Vereinbarung vom 2. Mai 1991 ... mehr lesen...
Das Finanzamt überprüfte im Jahr 1985 den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Familienbeihilfe für ihren am 10. Oktober 1963 geborenen Sohn und forderte sodann mit Bescheid die für die Zeit vom 1. November 1982 bis 30. April 1983 und vom 1. Dezember 1983 bis 31. Oktober 1984 bezogene Familienbeihilfe von S 20.400,-- mit der Begründung: zurück, der Sohn der Beschwerdeführerin habe am 10. Oktober 1982 das 19. Lebensjahr vollendet und werde nicht ordnungsgemäß für einen Beruf ausgebildet.... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung bleibt der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs 1 lit b FamLAG nicht bestehen, weil die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht ist (Hinweis E 17.9.1990, 89/14/0070). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Unterbrechung der Ausbildung durch der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, genauso wie Urlaube und Schulfer... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0059 E 15. Dezember 1987 RS 1(hier Externistenreifeprüfung) Stammrechtssatz Ziel einer Berufsausbildung bzw einer Berufsfortbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FamLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis der Quali... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §3 Abs1 Z1;BSVG §3 Abs2;LAG §2 Abs1 Z1;LAG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage der Unfallversicherungspflicht nach § 3 Abs 1 Z 1 BSVG kommt es entscheidend darauf an, ob der VersPfl als selbständig Erwerbstätiger in einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb tätig wird, wobei es an sich ausreicht, daß eine land(for... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/13/0241 2 Stammrechtssatz Ein ernstliches und zielstrebiges Studium ist nicht schon dann in Abrede zu stellen, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Ein Studium jedoch, bei dem schon bald nach seinem Beginn Prüfungen abzulegen sind, bei dem das Kind aber w... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 89/14/0070 2 Stammrechtssatz Der laufende Besuch einer Maturaschule reicht für sich allein nicht hin, das Vorliegen einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FamLAG anzunehmen: Hinzu muß das ernstliche und zielstrebige nach außen erkennbare Bemühen um die Externistenreifeprüfung treten,... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung, die sich gegen die Rückforderung von Familienbeihilfe für die Zeit vom 1. Juli 1992 bis 30. September 1992 gerichtet hatte, mit der Begründung: ab, die vom Sohn des Beschwerdeführers während dieses Zeitraumes - im Rahmen der aufgrund eines Schulungsvertrages erfolgenden Berufspilotenausbildung bei der AUA - absolvierten Kurse für das allgemeine Funkerzeugnis und den Privatpilotenschein stellten keine Berufsausbildun... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs 1 lit b FamLAG ist nicht allein der Lehrinhalt, sondern auch die Art der Ausbildung und deren Rahmen bestimmend. Andernfalls müßte etwa auch dem Besuch von Schulen mit rein allgemeinbildendem Lehrinhalt die Qualität als Berufsausbildung aberkannt werden. Zur Berufsausbildung... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Besuch von allgemeinen, nicht auf eine Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltungen kann nicht als Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs 1 lit b FamLAG gewertet werden, selbst dann nicht, wenn diese Ausbildung für eine spätere spezifische Berufsausbildung Voraussetzung oder nützlich ist; darunter fällt zB der Besuch einer Fahrsc... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs 1 lit b FamLAG ist entscheidend, ob der Besuch von Veranstaltungen erfolgt, die im allgemeinen auf eine Berufsausbildung ausgerichtet sind, mag der Lehrplan auch stufenweise aufgebaut sein und mögen einzelne Stufen davon - aus dem Zusammenhang gelöst und für sich allein betr... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 87/14/0031 1
(hier: Ausbildung zum Berufspiloten bei der AUA) Stammrechtssatz Unter den Begriff "Berufsausbildung" fallen alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die bescheidmäßige Rückforderung von Familienbeihilfe für die Zeit vom 1. Oktober 1984 bis 31. Dezember 1988 durch das Finanzamt. Die Rückforderung gründet sich im wesentlichen auf den Umstand, daß die am 11. Jänner 1964 geborene Tochter, für welche die Beschwerdeführerin die Familienbeihilfe bezogen hatte, während eines vom Wintersemester 1982/83 bis zum Sommersemester 1988 dauernden Studiums we... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Es ist Ziel einer Berufsausbildung, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen Bemühung um diese Qualifikation. Das Ablegen vorgesehener Prüfungen ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Der laufende Besuch einer der Berufsaus... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein ernstliches und zielstrebiges Studium ist nicht schon dann in Abrede zu stellen, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Ein Studium jedoch, bei dem schon bald nach seinem Beginn Prüfungen abzulegen sind, bei dem das Kind aber während der gesamten Studiendauer zu keiner einzigen Prüfung antritt,... mehr lesen...
Die am 6. März 1965 geborene Tochter des Beschwerdeführers (im folgenden nur als Tochter bezeichnet) beendete ihre Ausbildung zur Volksschullehrerin an der Pädagogischen Akademie im Juni 1985. Der Beschwerdeführer bezog für sie bis einschließlich September 1985 Familienbeihilfe. Da die Tochter zunächst keine ihrer Ausbildung entsprechende Anstellung fand, absolvierte sie vom 1. Oktober 1985 bis 31. März 1986 ein Praktikum in einem Kindergarten. Hiefür erhielt sie eine Beihilfe nac... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG;FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Gewährung einer Beihilfe nach dem AMFG ist für die Gewährung der Familienbeihilfe ohne Bedeutung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1987140031.X03 Im RIS seit 01.06.2001 Zulet... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Absolviert ein volljähriges Kind, dessen Berufsausbildung zur Volksschullehrerin/zum Volksschullehrer abgeschlossen ist, mangels einer entsprechenden Anstellungsmöglichkeit ein Praktikum in einem Kindergarten, so beginnt es damit weder eine neue Berufsausbildung (die Absolvierung dieses Praktikums erlaubt es nicht, die von der Laufbah... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Unter den Begriff "Berufsausbildung" fallen alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künftige Berufsleben erforderliches Wissen vermittelt wird. Dies trifft etwa für die sogenannten - in... mehr lesen...
Das Finanzamt überprüfte im Jahr 1988 den Anspruch des Beschwerdeführers auf Familienbeihilfe für seinen am 22. Oktober 1963 geborenen Sohn, worauf eine Schulbesuchsbestätigung einer Maturaschule für das Schuljahr 1987/88 vorgelegt wurde. Danach handle es sich um eine Privatschule zur Vorbereitung auf die Externisten-Reifeprüfung; Lehrer und Schüler seien gleichzeitig anwesend; es bestehe Anwesenheitspflicht; die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden betrage 20, die häusliche Vorb... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 204;
Rechtssatz: Der laufende Besuch einer Maturaschule reicht für sich allein nicht hin, das Vorliegen einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FamLAG anzunehmen: Hinzu muß das ernstliche und zielstrebige nach außen erkennbare Bemühen um die Externistenreifeprüfung treten, das sich i... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 204;
Rechtssatz: Nicht die erfolgreiche Ablegung der vorgesehenen Prüfungen, wohl aber in jedem Fall die Absicht hiezu ist Voraussetzung dafür, um das Vorliegen einer Berufsausbildung bejahen zu können. Es ist Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FamLAG, die fachliche Qualifikation fü... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ziel einer Berufsausbildung bzw einer Berufsfortbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FamLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis der Qualifikation. Das Ablegen von Prüfungen, die in einem Hochschulstudium nach der jeweiligen Studienordnung v... mehr lesen...
Index: Familienlastenausgleich61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litbFamLAG 1967 §2 Abs1 lite
Rechtssatz: Ihren Abschluss findet eine Berufsausbildung iSd FamLAG jedenfalls mit dem Beginn der Ausübung eines bestimmten Berufes, auch wenn für den konkreten Arbeitsplatz noch eine spezifische Einschulung erforderlich sein mag. In diesem Sinne ist die Teilnahme an einem im Wege der Arbeitsmarktförd... mehr lesen...