Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/02 Studienrecht allgemein
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;UniStG 1997 §4 Z24;UniStG 1997 §4 Z25;
Rechtssatz: Den Pflicht- und Wahlfächern ist gemeinsam, dass sie für das betriebene Studium erforderlich und darüber hinaus Prüfungen abzulegen sind. Diese Voraussetzungen treffen bei Mangel an Vorkenntnissen auch auf den von der Tochter des die Familienbeihilfe Beanspruchenden pos... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid gewährte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer auf Grund seines Antrages vom 6. September 2004 auf Gewährung von Sozialhilfe für den Einsatz für den Spindschlüssel für den minderjährigen Sohn des Beschwerdeführers Wilhelm in Höhe von EUR 25,-- und für ein Foto für den Schülerausweis in Höhe von EUR 7,--, sowie aufgrund des Antrages vom 20. September 2004 auf Gewährung von Sozialhilfe für den Selbstbehalt für Schulbücher fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0180 E 28. April 2006 RS 2 Stammrechtssatz Durch Kinderabsetzbeträge und Familienbeihilfe werden jedenfalls solche Kosten der Ausbildung von Kindern abgegolten, die mit dieser üblicherweise verbunden si... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0180 E 28. April 2006 RS 1 Stammrechtssatz Der vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Familienlastenausgleichsgesetzes verfolgte Zweck liegt in einem Beitrag zu den mit der Versorgung, Erziehung und Berufsausbildung von Kindern verbundenen Lasten durch die öffentlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0180 E 28. April 2006 RS 3 Stammrechtssatz Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes sind grundsätzlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abgegolten (vgl.E vom 22. Dezember 2004... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. März 1997 für seinen am 20. März 1976 geborenen Sohn abgewiesen. Der Beschwerdeführer habe für seinen Sohn die Familienbeihilfe für die Dauer des ersten Studienabschnittes der Studienrichtung Rechtswissenschaften, und zwar vom Wintersemester 1995/1996 bis einschließlich Februar 1997 bezogen. Da der Sohn des Beschwerdeführers den ersten Studiena... mehr lesen...
Im August 2001 wurde für die am 14. Juli 1971 geborene Tochter der Beschwerdeführerin, Manuela, eine mit 17. August 2001 datierte amtsärztliche Bescheinigung (Formular Beih. 3) eingereicht, wonach wegen "Sehbehinderung, min. cerebral Parese" ein Grad der Behinderung von 50 v.H. seit "Kindheit" bestehe. Eine formularmäßig vorgesehene allfällige Bestätigung, dass das Kind auf Grund dieses Leidens bzw. Gebrechens seit einem bestimmten Zeitpunkt voraussichtlich dauernd außerstande se... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin gab dem Finanzamt mit Eingabe vom 2. November 2004 bekannt, ihr Sohn Benedikt habe nach Ableistung des Präsenzdienstes mit 31. August 2003 bei der Universität Linz einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigung für Rechtswissenschaften gestellt. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass neben anderen Voraussetzungen, wie einer abgeschlossenen Lehre, eine berufliche oder außerberufliche Vorbildung für Rechtswissenschaften Voraussetzung für die Zulassung zur Studienb... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0111 E 21. Oktober 1999 RS 2 Stammrechtssatz Es ist Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FamLAG, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/02 Studienrecht allgemein
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudBerG §2 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Unter den Begriff "Berufsausbildung" sind jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Der Besuch von im allgemeinen nicht auf eine Berufsa... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/02 Studienrecht allgemein
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudBerG §2 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen als außerordentlicher Hörer mag zur Erreichung der in § 2 Abs 1 Z 4 Studienberechtigungsgesetz für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung vorgeschriebenen Vorbildung dienen, unterscheidet sich aber vor allem in quantitativer Hinsicht nicht ... mehr lesen...
Die am 21. Februar 1968 geborene Beschwerdeführerin bezog seit einem hier nicht interessierenden Zeitpunkt letztmalig für den Februar 1995, in welchem Monat sie das 27. Lebensjahr vollendete, Familienbeihilfe. Die Schwester der Beschwerdeführerin beantragte im eigenen Namen mit einem mit 14. Februar 2000 datierten Vordruck "Beih 3" die Familienbeihilfe für die Beschwerdeführerin "ab sofort + rückwirkend". Auf dem Vordruck war die Bescheinigung eines Amtsarztes vom 16. Februa... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litc;FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar in seiner Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, eine mehrjährige berufliche Tätigkeit widerlege die Annahme, dass ein Kind infolge seiner Behinderung außer Stande gewesen sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 24. Juni 2004, 2001/15/0... mehr lesen...
Der am 2. März 1984 geborene Sohn der Beschwerdeführerin war im Sommersemester 2003 in dem im Wintersemester 2002/2003 begonnenem Studium an der Universität Wien zur Fortsetzung gemeldet. Ab 7. Jänner 2003 leistete er den Präsenzdienst (Grundwehrdienst) beim Österreichischen Bundesheer bis 5. September 2003. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Auffassung der belangten Behörde (und des Finanzamtes), dass ihr für diesen Sohn von Februar 2003 bis August 2003 wegen der Ableistung... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Regelungswerk des § 2 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich einerseits der Grundsatz, dass während der Ableistung des Präsenz(Zivil)dienstes kein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder besteht und andererseits die Ableistung dieses Dienstes eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt. Europea... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lite;
Rechtssatz: § 2 Abs. 1 lit. e FLAG 1967 stellt klar, dass die Ableistung des Präsenzdienstes für den Gesetzgeber eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt. Andernfalls könnte nicht von einer "Fortsetzung der Berufsausbildung" die Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2004150103... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1;
Rechtssatz: Für die Zeit des Präsenzdienstes bestehen grundsätzlich keine Ansprüche nach den sozialrechtlichen Bestimmungen (vgl. OGH vom 5. Dezember 2000, 10 ObS 144/00z, und JBl 1973, 539). Der Verwaltungsgerichtshof sieht sich daher nicht veranlasst, von seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass die Ableistung des Präsenzdiens... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb idF 1999/I/023;FamLAG 1967 §2 Abs1 litd;FamLAG 1967 §2 Abs1 lite;FamLAG 1967 §2 Abs1 litf;FamLAG 1967 §2 Abs1 litg idF 1999/I/023;
Rechtssatz: Nach einhelliger Auffassung der Literatur (Wittmann/Papacek, Kommentar zum Familienlastenausgleich, C, 10/9; Schredl, SWK 1992, Seite 189 ff; Wimmer, SWK 2001, 249), der Judikatur (vgl. etwa das hg. Erkennt... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litd;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 2 Abs. 1 lit. d FamLAG besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die die Berufsausbildung vor Vollendung des 26. Lebensjahres abgeschlossen haben und nicht sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können für die Dauer von drei Monaten. Wird dagegen nach Abschluss der Berufsausbildung vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landeregierung vom 4. Juni 2003, Zl. MA 15-II-J 102/2002, wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. August 2002 auf Übernahme von "Schulkosten" für seinen minderjährigen Sohn Wilhelm in der Gesamthöhe von EUR 145,35 abgewiesen. Mit Erkenntnis vom 14. September 2004, Zl. 2003/10/0167, hob der Verwaltungsgerichtshof diesen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. Die vom Beschwerdeführer begehrten "Schulkosten"... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes sind grundsätzlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abgegolten (vgl.E vom 22. Dezember 2004, Zl. 2003/15/0058). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4;SHG Wr 1973 §13 Abs3;SHG Wr 1973 §13 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen zur Anschaffung von Utensilien für die Pflege eines Säuglings sind durch die Zuwendung der Familienbeihilfe zumindest teilweise gedeckt (vgl. E vom 27. Februar 2006, Zl. 2004/10/0014). [Hier ist ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4;
Rechtssatz: Der vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Familienlastenausgleichsgesetzes verfolgte Zweck liegt in einem Beitrag zu den mit der Versorgung, Erziehung und Berufsausbildung von Kindern verbundenen Lasten durch die öffentliche Hand (vgl. E vom 22. April 1998, Zl. 98/13/0067, und vom 25. Juni 1997... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4;
Rechtssatz: Durch Kinderabsetzbeträge und Familienbeihilfe werden jedenfalls solche Kosten der Ausbildung von Kindern abgegolten, die mit dieser üblicherweise verbunden sind (vgl. E VS vom 30. Jänner 1990, Zl. 88/14/0218). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Dezember 2000 wies das Finanzamt den Antrag der Beschwerdeführerin auf (Weiter)Gewährung der Familienbeihilfe für ihren am 12. April 1977 geborenen Sohn Josef ab 1. Oktober 2000 ab. Begründend wurde ausgeführt, dass die vorgesehene Studienzeit für das von Josef inskribierte "Hauptstudium (Literaturwissenschaft und dt. Philologie)" mit September 2000 geendet habe. Zeiten als Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998 seien zwar unter Berücksichtigung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag für ihre am 25. April 1977 geborene Tochter Birgit hinsichtlich der Zeit ab Oktober 1999 im Instanzenzug abgewiesen. Gemäß § 2 Abs 1 lit h FLAG 1967 hätten Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die erheblich behindert seien, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten und für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beru... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;FamLAG 1967 §2 Abs1 lith;
Rechtssatz: Zu § 2 Abs 1 lit b FLAG hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Unterbrechung der Ausbildung durch der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sei. Eine Unterbrechung ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;FamLAG 1967 §2 Abs1 lith;
Rechtssatz: In Auslegung des Beihilfentatbestandes nach § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein... mehr lesen...
Mit der im März 1998 eingereichten Eingabe vom 16. Februar 1998 beantragte der Beschwerdeführer, dass ihm für seinen im Juni 1966 geborenen Sohn JJ Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag (wegen Behinderung) ab März 1993 gewährt werde. Er legte eine Bescheinigung des Amtsarztes vom 18. Februar 1998 vor, in welchem der Grad der Behinderung ("Hodenentfernung und Depressionen mit Zwangstörungen") mit 70% angegeben ist; die Depressionen bestünden seit 1990. Mit Bescheid vom 9. Nov... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §2 Abs2 litd;FamLAG 1967 §2 Abs1 litc;
Rechtssatz: Auch wenn gemäß § 2 Abs 2 lit d BEinstG Personen, die infolge des Ausmaßes ihres Gebrechens zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (auch auf einem geschützten Arbeitsplatz o.ä.) nicht geeignet sind, nicht als begünstigte Behinderte iSd BEinstG gelten, kann aus der in der zitierten Gesetzes... mehr lesen...