Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 15, Sozialzentrum für den 3. und 11. Bezirk (im Folgenden: Magistrat der Stadt Wien), vom 24. März 2005 wurden zahlreiche im Zeitraum vom 6. Jänner 2005 bis 16. März 2005 gestellte Anträge auf Gewährung von Krankenhilfe für den Mitbeteiligten und seine mj. Kinder abgewiesen. Nach der Begründung: sei Krankenhilfe nur bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit zuzuerkennen. Konkrete
Gründe: , die eine solche Notwendigkeit... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0180 E 28. April 2006 RS 1 Stammrechtssatz Der vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Familienlastenausgleichsgesetzes verfolgte Zweck liegt in einem Beitrag zu den mit der Versorgung, Erziehung und Berufsausbildung von Kindern verbundenen Lasten durch die öffentlich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Juni 2005 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für seine Tochter Anita (geboren am 5. Mai 1982) für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 31. Mai 2005 im Gesamtbetrag von 1.732,20 EUR zurück. Die genannten Familienleistungen seien zu Unrecht bezogen worden, weil es sich bei dem von der Tochter des Beschwerdeführers im Streitzeitraum absolvierten Unterrichtspraktikum um keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0135 E 18. November 1987 RS 1(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Ihren Abschluss findet eine Berufsausbildung iSd FamLAG jedenfalls mit dem Beginn der Ausübung eines bestimmten Berufes, auch wenn für den konkreten Arbeitsplatz noch eine spezifische Einschulung erforderlich sein mag. In diesem Sinne ist... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. November 1987, 87/13/0135, ausgeführt hat, kommt im Falle so genannter Praktika weder dem Umstand des Vorliegens eines arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses noch der Art und Höhe der dem Praktikanten gewährten Entschädigung Bedeutung für die Frage des Vorliegens einer Berufsausbild... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1;FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;UPG 1988;
Rechtssatz: Ein Unterrichtspraktikum stellt sich seinem Inhalt nach als typischer Fall einer Einschulung am Arbeitsplatz dar. Eine Einführung in die Aufgaben des Arbeitsplatzes (wie sie gegenständlich am Pädagogischen Institut erfolgt) und das anfängliche Arbeiten unter ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0031 E 23. Oktober 1990 RS 1(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Unter den Begriff "Berufsausbildung" fallen alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künf... mehr lesen...
Der am 17. Juli 1978 geborene Sohn des Beschwerdeführers war im Wintersemester 1997/1998 und im Sommersemester 1998 an der Technischen Universität Wien (im Folgenden: TU) in der Studienrichtung Elektrotechnik inskribiert. Für dieses Studienjahr konnte er Prüfungen im Ausmaß von sechs Wochenstunden positiv ablegen. Im Wintersemester 1998/1999 und im Sommersemester 1999 war der Sohn des Beschwerdeführers am Franz Schubert Konservatorium für Musik und Kunst in Wien (im Folgenden: Konser... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/13 Studienförderung
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudFG 1992 §3;StudFG 1992 §50 Abs2 Z3 idF 2000/I/076;
Rechtssatz: Ein Studienwechsel iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG, der beim Wechsel vom Studium einer Studienrichtung zum Studium einer anderen Studienrichtung vorliegt, ist vom Wechsel der Studieneinrichtung zu unterscheiden. So unterscheidet § 2 Abs. 1 lit. b vorletzter Satz FL... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/02 Studienrecht allgemein72/12 Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung72/13 Studienförderung
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;KHStG 1983 AnlA Abschn4;StudFG 1992 §17;StudFG 1992 §24;StudFG Konservatorien 1997;UniStG 1997 Anl1 Z2a;
Rechtssatz: Allein der Umstand, dass das KHStG und das UniStG von Studienrichtungen, die Rechtsvorschriften betreffend Konservatorien aber... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes des Studienwechsels im Sinn des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG ist aus dem Gesamtzusammenhang des FLAG auch die hg. Rechtsprechung zu berücksichtigen, wonach die Gewährung von Familienbeihilfe für volljährige Kinder nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG nach den näheren Regelungen dieser Bestimmung ersichtlich darauf abs... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/13 Studienförderung
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudFG 1992 §17;
Rechtssatz: Das FLAG enthält keine Definition eines Studienwechsels und verweist in § 2 Abs. 1 lit. b nur für den Fall, dass ein Studienwechsel vorliegt, auf § 17 StudFG, welche Bestimmung aber auch keine abschließende Definition des Studienwechsels enthält. Es ist somit zu prüfen, ob überhaupt ein Studienwec... mehr lesen...
1. Sachverhalt: Mit dem Bescheid des Finanzamtes vom 22. Oktober 2003 wurde von der Beschwerdeführerin, die für ihre Tochter Nina, geboren am 23. Juni 1991, vom 1. Jänner 1998 bis 31. Oktober 2003 gewährte Familienbeihilfe im Betrag von EUR 7.824,79 und der in diesem Zeitraum gewährte Kinderabsetzbetrag im Betrag von EUR 3.060,16, insgesamt EUR 10.884,95, gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 i.V.m. § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a, c EStG 1988 zurückgefordert, weil sie si... mehr lesen...
Index: E1EE3R E0520402010/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR61/01 Familienlastenausgleich
Norm: 11997E234 EG Art234;31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art4 Abs1 lith;31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art73;EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litc;FamLAG 1967 §10 Abs1;FamLAG 1967 §10 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs1;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs8;FamLAG 1967 §26 Abs1;FamLAG 1967 §2a Abs1;FamLAG 1967 §2a Abs2;FamLA... mehr lesen...
Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 28. April 2006 den Antrag des Beschwerdeführers vom 9. Juni 2005 auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit von Juli bis September 2005 für seinen am 20. Februar 1985 geborenen Sohn ab, weil der Sohn des Beschwerdeführers in dieser Zeit den Präsenzdienst abgeleistet habe. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer aus, mit Mitteilung des Finanzamtes vom 27. Oktober 2004 sei ihm die Familienbeihilfe für... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 21. September 2006, 2004/15/0103, seine in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung bekräftigt, dass 1. die Ableistung des Präsenz(Zivil)dienstes nicht als Ausbildung für einen Beruf im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG anzusehen sei und daher während der Leistung dieses Dienstes k... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog für ihren am 23. Juli 1980 geborenen Sohn M. P. auf Grund eines - in den vorgelegten Verwaltungsakten nicht enthaltenen - Antrages Familienbeihilfe u. a. für Monate des Wintersemesters 1998/99 und des Sommersemesters 1999, in welchen M. P. an der Universität Wien in der Studienrichtung Rechtswissenschaften inskribiert war. Vom 5. Juli 1999 bis zum 3. März 2000 leistete M. P. den (damaligen) ordentlichen Präsenzdienst. Mit Schriftsatz vom 29. Februar 2000 b... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/13 Studienförderung
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudFG 1992 §14 Abs1;StudFG 1992 §17;
Rechtssatz: Die Auslegung, dass ein Studienwechsel im Falle eines Doppelstudiums erst dann vorliege, wenn das zeitlich früher begonnene Studium abgebrochen oder unterbrochen werde, teilt der Verwaltungsgerichtshof nicht. Ein Studienwechsel kann auch innerhalb von Doppelstudien vom einen a... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. September 2003 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin auf, die für die am XX. Juli 1982 geborene Tochter C für den Zeitraum 1. August 2002 bis 30. September 2003 bezogenen Beträge an Familienbeihilfe in Höhe von 2.280,50 EUR und an Kinderabsetzbeträgen in Höhe von 712,60 EUR gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a bzw. lit. c EStG 1988 zurückzuzahlen. Zur Bescheidbegründung wurde ausgeführt, da die Tochter am 31. Juli 2002 die K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 Z3;FamLAG 1967 §2 Abs1;
Rechtssatz: Ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich - unabhängig von Zeitpunkt der behördlichen Beurteilung - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2001, 96/14... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes wurden nach Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe die für die Tochter der Beschwerdeführerin, Michaela, geboren am 5. Juli 1979, bis dahin zuerkannte (erhöhte) Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom 1. Dezember 1998 bis 28. Februar 2001 zurückgefordert. Begründet wurde die Rückforderung damit, dass ein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 bestehe, wenn sie in einem Ber... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Dezember 2004 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin auf, die für ihre Tochter Patricia (geboren am 24. August 1986) für den Zeitraum Oktober 2004 bis Dezember 2004 bezogene Familienbeihilfe und den für diesen Zeitraum gewährten Kinderabsetzbetrag gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 iVm § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a und c EStG 1988 zurückzuzahlen. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Familienbeihilfenanspruch bestehe (u.a.) für volljährige Kinder, die das 26. L... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0031 E 23. Oktober 1990 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Unter den Begriff "Berufsausbildung" fallen alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künfti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte für seine beiden Kinder Franz Xaver, geboren am 13. November 1987, und Stephanie, geboren am 8. August 1989, Anträge auf Gewährung von Familienbeihilfe, wobei sich der erste Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Dezember 2004 und der zweite Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab September 2005 bezog. Der Beschwerdeführer gab im ersten Antrag an, dass die Kinder bei der Mutter in Kolumbien wohnen würden. Im zweiten Antrag machte er keine Angabe... mehr lesen...
Das Finanzamt wies den Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihre an der Universität studierenden Tochter (geboren am 15. Mai 1979) mit Bescheid vom 6. Februar 2004 für die Zeit ab 1. Oktober 2003 ab. Die Tochter der Beschwerdeführerin habe im zweiten Studienabschnitt die Mindeststudiendauer mit 1. Oktober 2003 überschritten. Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 werde der Antrag daher für den Zeitraum ab Oktober 2003 abgewiesen. Die dagegen eingebracht... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb idF 1999/I/023;FamLAG 1967 §50g Abs9;FamLAG 1967 §50h Abs3;FamLAG 1967 §50l Abs3;StudFG 1992 §3;UniStG 1997 §6;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 18. Oktober 2007, 2003/14/0014, hat der Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass es sich bei den in § 2 Abs 1 lit b FLAG im Zusammenhang mit der Berufsausbildu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §26 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs1;FamLAG 1967 §5 Abs3;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der ständige Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs 3 FLAG unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO zu beurteilen. Danach hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde im Instanzenzug den Antrag des Beschwerdeführers auf Familienbeihilfe ab 1. November 2001 für seinen Sohn Gregor, geboren im Jänner 1980, ab. In ihrer Begründung: stellte die belangte Behörde zunächst fest, es sei strittig, "welche Verlängerung der Studienzeit sich durch die Ableistung des Präsenzdienstes ergibt (§ 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967)". In der Folge führte die belangte Behörde nach vollständiger W... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/13 Studienförderung
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudFG 1992 §3;
Rechtssatz: Die Zeit, innerhalb der Präsenzdienst geleistet wird, gilt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht als Zeit der Berufsausbildung. In seinem Erkenntnis vom 29. September 2004, 2002/13/0144, brachte der Verwaltungsgerichthof unter Hinweis auf sein Erkenntnis vom 22. Oktober 1997, 96/13/... mehr lesen...
Die am 14. Juli 1983 geborene Tochter des Beschwerdeführers maturierte im Mai 2001 und begann im Wintersemester 2001 an der Wirtschaftsuniversität Wien die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik als ordentliche Hörerin. Mit Beginn des nachfolgenden Sommersemesters 2002 wechselte die Tochter des Beschwerdeführers die Studienrichtung, indem sie an der Universität Wien "A301349 Publizistik- und Kommunikationswiss.Italienisch (Stzw)" inskribierte. Die Familienbeihilfe wurde dem Beschwerdefü... mehr lesen...