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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
BEinstG §2 Abs2 litd;Rechtssatz
Auch wenn gemäß § 2 Abs 2 lit d BEinstG Personen, die infolge des Ausmaßes ihres Gebrechens zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (auch auf einem geschützten Arbeitsplatz o.ä.) nicht geeignet sind, nicht als begünstigte Behinderte iSd BEinstG gelten, kann aus der in der zitierten Gesetzesstelle geforderten Mindestleistungsfähigkeit (Hinweis E 23. März 1994, 93/09/0363) nicht unmittelbar auf die Selbsterhaltungsfähigkeit iSd § 2 Abs 1 lit c FLAG geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002150167.X01Im RIS seit
26.01.2005