Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer ein Waffenverbot gemäß § 12 Abs 1 Waffengesetz 1996 (WaffG) verhängt. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe bei einer Gendarmerieerhebung (aus Anlass einer Überprüfung der Verlässlichkeit des Beschwerdeführers als Inhaber waffenrechtlicher Urkunden gemäß § 25 WaffG) seine geladene Faustfeuerwaffe neben der Tastatur des Computers liegen gehabt. Auf Nachfrage habe er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;WaffG 1996 §12;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: § 12 WaffG enthält keine dem (die Verlässlichkeitsprüfung betreffenden) § 25 Abs 2 zweiter Satz zweiter Fall iVm § 8 Abs 7 leg cit entsprechende Anordnung, wonach die Behörde dem Inhaber einer waffenrechtlichen Urk... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. März 2003 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 Z 1 und Abs 6 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), den Waffenpass. Aus einem am 8. Jänner 2003 vom Polizeichefarzt erstellten "Aktengutachten" ergebe sich, dass der Beschwerdeführer aus medizinischer Sicht nicht mehr die gemäß § 8 WaffG geforderte Verlässlichkeit besitze. Er habe "trotz Ankündigung keinen psychiatrischen Befund der Univ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs2 Z1;WaffG 1996 §8 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: § 25 Abs 2 WaffG 1996 sieht ausdrücklich vor, dass die Behörde im Fall des Vorliegens von Anhaltspunkten, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist, die Verlässlichkeit zu überprüfen hat. Sofern sich Anhaltspunkte gemäß § 25 Abs. 2 WaffG 1996 auf einen der im § 8 Abs 2... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0044 E 26. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Da bei Prüfung der Verlässlichkeit angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl das hg. Erkenntnis vom 1. April 2004, Zl. 2001/20/0397, mwN), sind für die Anor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde dem Beschwerdeführer den ihm am 2. Februar 1982 ausgestellten Waffenpass gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 Waffengesetz 1996 (WaffG) entzogen. Begründend führte die belangte Behörde nach einer Darlegung des Verfahrensganges und der anzuwendenden Rechtsvorschriften im Wesentlichen aus, dass der Beschwerdeführer am 19. Februar 2004 persönlich am Gendarmerieposten Hainfeld Anzeige über einen am 15. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs2 Z2;WaffG 1996 §8 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Die Behörde hat den Ausspruch über die mangelnde Verlässlichkeit des Bf nicht auf § 8 Abs 2 WaffG, sondern auf die Generalklausel des § 8 Abs 1 WaffG gestützt. In der Aufforderung der Behörde, der Bf habe - wie dies in § 8 ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war auf Grund seines Antrages vom 4. Oktober 1994 am 17. Oktober 1994 ein Waffenpass für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellt worden. Mit Mandatsbescheid vom 4. September 2000 entzog die Bundespolizeidirektion Linz dem Beschwerdeführer den Waffenschein. Dem lag eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu Grunde, wonach der Beschwerdeführer am 22. August 2000 im Zuge eines Streites Lebensmittel aus dem Kühlschrank in der Ehewohnun... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob Anhaltspunkte im Sinne des § 25 Abs. 2 WaffG 1996 vorliegen, kommt dem Eigentum an vom Betroffenen im Zuge eines Streites zerstörten Gegenständen, die sich in der (vormaligen) Ehewohnung befunden haben und die dem Gebrauch von Angehörigen des Betroffenen dienten, keine entscheidende Bedeutung... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Da bei Prüfung der Verlässlichkeit angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl das hg. Erkenntnis vom 1. April 2004, Zl. 2001/20/0397, mwN), sind für die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens zwecks Überprüfung der Verlässlic... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Die Nichtbeibringung eines Gutachtens im Sinne des § 8 Abs. 7 zweiter Satz WaffG 1996 lässt die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen nicht zu, sodass dieser gemäß § 8 Abs. 6 erster Satz WaffG 1996 als nicht verlässl... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Auch ein einziger Vorfall kann einen ausreichenden Anhaltspunkt dafür liefern, dass der Betroffene keine hinreichende Gewähr dafür bieten könnte, dass er von Waffen keinen missbräuchlichen oder leichtfertigen Gebrauch machen werde (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Juli 2004, Zl. 2001/20/0637) und damit dessen Verpfli... mehr lesen...
Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 1. Dezember 2000 wurde ein gegen den Beschwerdeführer eingeleitetes Strafverfahren wegen einer Übertretung der StVO mit der Begründung: eingestellt, dass beim Beschwerdeführer auf Grund einer cerebralen Dysfunktion zur Tatzeit weder die Diskretionsfähigkeit noch die Dispositionsfähigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 VStG gegeben gewesen sei. In der Folge wurde der Beschwerdeführer mit Schreiben der Bezirkshauptmann... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs7;WaffV 01te 1997 §3 Abs4;
Rechtssatz: Der vorliegende Fall hat nur zu einem Attest geführt, nach dem noch nicht gesagt werden kann, dass der Betroffene derzeit unter psychischer Belastung nicht dazu neige, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Dennoch bedarf es aus folgenden Grü... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs7;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Auf Grund des Schutzzweckes des Waffengesetzes unterliegt es keinem Zweifel, dass ein Ermittlungsergebnis, aus dem sich die mangelnde waffenrechtliche Verlässlichkeit ergibt, auch dann zu einer Maßnahme gemäß § 25 Abs. 3 WaffG 1996 zu führen hat, wenn Rechtsvorschriften der konkrete... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 18. März 1998 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte gemäß § 21 Abs. 1 Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), abgewiesen. Die Bundespolizeidirektion Graz begründete ihre Entscheidung damit, dass bereits im Jahre 1987 ein Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte abgewiesen worden sei, weil die Frau des Beschwerdeführers der Prostitution nachgegangen sei und... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Zwar kann durchaus auch schon ein einziger Vorfall ein ausreichender Anhaltspunkt dafür sein, dass der Betroffene keine hinreichende Gewähr dafür bieten könnte, dass er von Waffen keinen missbräuchlichen oder leichtfertigen Gebrauch machen werde und damit dessen Verpflichtung, ein Gutachten im Sinne des § 8 Abs. 7 W... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber des WaffG 1996 hat die Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines psychologischen Gutachtens im Sinne des § 8 Abs. 7 WaffG 1996 für Inhaber einer Jagdkarte auf Grund des vom Gesetzgeber bei Jägern vorausgesetzten Regelfalles verfügt, dass deren Verlässlichkeit im Umgang mit Waffen schon an... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten wurde dem Beschwerdeführer, einem 1935 in der Türkei geborenen österreichischen Staatsbürger, am 15. Dezember 1993, beschränkt auf die Dauer seiner Tätigkeit als Geschäftsführer eines Reisebüros, ein Waffenpass ausgestellt. Am 23. Juni 1999 kam es zu einem Vorfall, über den die vorgelegten Akten zunächst eine am selben Tag erstellte "Niederschrift" enthalten. Sie enthält keine Angaben des Beschwerdefü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 8. Oktober 1999, mit dem ihm die am 17. August 1988 ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen worden war, abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei am 27. Jänner 1995 wegen des Verdachtes der Körperverletzung, der gefährlichen Drohung und der Sachbeschädigung angezeigt, ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2 idF ;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs7 idF ;
Rechtssatz: An das Vorliegen von "Anhaltspunkten" im Sinne des § 25 Abs. 2 WaffG 1996 sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (ausführliche Hinweise auf die Rechtsprechung im E). Dies gilt auch für Inhaber von Jagdkarten, die nur bei der erstmaligen Überprüfung der Verlässlichkeit vom Erfor... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Nach dem Schutzzweck des Waffengesetzes unterliegt es aber keinem Zweifel, dass ein Gutachten, aus dessen Inhalt sich die mangelnde waffenrechtliche Verlässlichkeit des Untersuchten ergibt, auch dann zu einer Maßnahme gemäß § 25 Abs. 3 WaffG 1996 zu führen hat, wenn die als "Anhaltspunkte" gewert... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Beziehen sich Anhaltspunkte im Sinne des § 25 Abs. 2 WaffG 1996 darauf, dass der Betroffene dazu neigen könnte, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, so ist die Behörde dazu ermäch... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Schwechat vom 19. April 2000 wurde die Waffenbesitzkarte der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Z 3 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden kurz: WaffG) entzogen. Die Behörde erster Instanz begründete dies damit, dass der Beschwerdeführerin die waffengesetzlich geforderte Verlässlichkeit fehle, da sie durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage sei, mit Waffen sachgemäß umzugehen. Vom Bundessozialamt sei eine ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs7;WaffV 01te 1997 §1;WaffV 01te 1997 §3 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Epilepsie handelt es sich um eine Erkrankung (vgl. dazu Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 257. Auflage, S. 418 ff.), die zwar Anlass zu einer Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit unter medizinischen Gesichtspunkt... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs7;WaffV 01te 1997 §1;
Rechtssatz: Im hg. Erkenntnis vom 30. September 1998, Zl. 98/20/0269, wurde in Bezug auf das Eintreten der gesetzlichen Vermutung des § 8 Abs 6 WaffG 1996 zwischen dem ersten und dem zweiten Anwendungsfall des § 25 Abs 2 zweiter Satz WaffG 1996 unterschieden. Der zweite ... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 22. Jänner 1998 verbot die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) sowie § 57 Abs. 1 AVG mit sofortiger Wirkung den Besitz von Waffen und Munition. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die Gendarmerie im Jahre 1997 am 1. Mai, am 8. September und am 2. Dezember im Wohnhaus des Beschwerdeführers wegen diverser Streitigkeiten und Tätlichkeiten zwischen ihm, seiner Ehegattin und den ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Wenn die vom Waffenverbot betroffene Person auf das Gutachten gemäß § 8 Abs. 7 WaffG 1996, das ihre Verlässlichkeit bestätigt habe, verweist, so irrt sie hinsichtlich der Bedeutung dieses Gutachtens im Verfahren zur Verhängung eines Waffenverbotes. Bei der Verhängung eines Waffenverbotes gemäß ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf die Erkenntnisse vom heutigen Tag, Zl. 97/20/0329 und Zl. 97/20/0465, zu verweisen. Danach wurden dem 1922 geborenen Beschwerdeführer im Zuge eines Einschreitens der Gendarmerie im September 1992 die ihm am 12. März 1990 ausgestellte Waffenbesitzkarte, eine Pistole und ein Gewehr samt Munition abgenommen. Im Oktober 1992 hielt die Amtsärztin der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt in einem Schreiben fest, eine Fachärztin in Klagenfurt habe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 3. November 1998 insoweit, als darin die Entziehung seiner Waffenbesitzkarte Nr. 187.450 und seines Waffenpasses Nr. 058671 ausgesprochen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. §§ 8 Abs. 1 und 25 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) nicht Folge gegeben. In der Begründung: verwies die belangte Behörde darauf, dass der Beschwerdeführer nachan... mehr lesen...