RS Vwgh 2002/10/17 99/20/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2002
beobachten
merken

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs2;
WaffG 1996 §8 Abs7;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber des WaffG 1996 hat die Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines psychologischen Gutachtens im Sinne des § 8 Abs. 7 WaffG 1996 für Inhaber einer Jagdkarte auf Grund des vom Gesetzgeber bei Jägern vorausgesetzten Regelfalles verfügt, dass deren Verlässlichkeit im Umgang mit Waffen schon anlässlich der von ihnen abgelegten Jagdprüfung geprüft worden sei. Ergibt sich aber bei einem solchen Waffenurkundenwerber dennoch ein Hinweis auf das Vorliegen mangelnder Verlässlichkeit, so schließt § 8 Abs. 7 zweiter Satz WaffG 1996 nicht aus, dass die Behörde - wie dies für spätere Überprüfungen der Verlässlichkeit in § 25 Abs. 2 zweiter Satz WaffG 1996 auch für Inhaber von Jagdkarten vorgesehen ist - im Falle begründeter Zweifel am Zutreffen der aus der abgelegten Jagdprüfung abgeleiteten Vermutung auch dem Inhaber einer Jagdberechtigung die Vorlage eines solchen Gutachtens aufträgt (Hinweis E vom 12. September 2002, Zl. 2000/20/0213, mwN). Da bei der Prüfung der Verlässlichkeit ein strenger Maßstab anzulegen ist, ist der Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, dass für die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens auch bei der erstmaligen Überprüfung der Verlässlichkeit keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind. Nur dann, wenn der von der Behörde zur Begründung von solchen Anhaltspunkten herangezogene Sachverhalt keine Hinweise darauf enthielte, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen könnten, der Berechtigte neige dazu, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, wäre die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200053.X01

Im RIS seit

09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten