RS Vwgh 1990/1/24 90/01/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1990
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

StGB §83 Abs1;
StGB §84 Abs1;
WaffG 1986 §17 Abs2;
WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Unbefugter Waffenbesitz rechtfertigt im Zusammenhang mit einer (zwar getilgten) strafgerichtlichen Verurteilung wegen § 83 Abs 1, § 84 Abs 1 StGB, aus der sich aber ein erhebliches Aggressionspotential des Waffenbesitzers ergibt, die Einstufung als unverläßlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010001.X03

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten