RS Vwgh 1990/10/17 90/01/0112

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Veröffentlicht am 17.10.1990
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §6 Abs1;

Rechtssatz

Das Zurücklassen einer Faustfeuerwaffe in einer unversperrten Gartenhütte hinter einem Fernsehapparat durch mehrere Stunden stellt keine sorgfältige Verwahrung iSd § 6 Abs 1 WaffG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010112.X03

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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