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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §6 Abs1;Rechtssatz
Das Zurücklassen einer Faustfeuerwaffe in einer unversperrten Gartenhütte hinter einem Fernsehapparat durch mehrere Stunden stellt keine sorgfältige Verwahrung iSd § 6 Abs 1 WaffG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010112.X03Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011