RS Vwgh 1990/10/17 90/01/0112

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Veröffentlicht am 17.10.1990
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1055/76 E 22. Juni 1976 VwSlg 9094 A/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß mit den Waffen unvorsichtig und unsachgemäß umgegangen und sie nicht sorgfältig verwahrt würden, ist ein strenger Maßstab anzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010112.X01

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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