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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §9;Rechtssatz
Darauf, daß der Waffenbesitzer wegen § 36 Abs 1 Z 1 WaffG bereits strafgerichtlich verurteilt worden wäre, kommt es bei der Beurteilung seiner Verläßlichkeit gem § 6 Abs 1 Z 1 WaffG ebensowenig an, wie auf die Frage, ob ihm hins dieser Übertretung allenfalls ein entschuldigender Irrtum gem § 9 StGB zuzubilligen ist oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010001.X05Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011