RS Vwgh 1998/11/20 96/02/0161

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Veröffentlicht am 20.11.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs7;
VStG §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0184 E 26. März 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit der Entfernung von Hindernissen und den damit verbundenen Kosten gilt das Verursachungsprinzip (Hinweis E 2.6.1980, 2581/79). Auf das Verschulden kommt es nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996020161.X01

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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