RS Vwgh 1998/11/20 96/02/0161

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Veröffentlicht am 20.11.1998
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/30 93/02/0043 3

Stammrechtssatz

Daß das Fahrzeug des Beschuldigten bloß an dessen Heck "bewegt" worden ist, stellt auch eine Entfernung iSd § 89a StVO dar, die eine Kostenersatzpflicht iSd Abs 7 dieser Gesetzesstelle auslösen kann (Hinweis E 27.4.1984, 83/02/0382, VwSlg 11423 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996020161.X02

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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