RS Vwgh 1995/5/2 95/02/0015

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Veröffentlicht am 02.05.1995
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a lite;

Rechtssatz

Ist bei einer Garageneinfahrt oder Grundstückseinfahrt eine Benützung nicht völlig auszuschließen, liegt eine begründete Besorgnis einer Hinderung iSd § 89a Abs 2 und § 89a Abs2a lit c StVO vor (Hinweis E 31.3.1993, 92/02/0319).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995020015.X01

Im RIS seit

07.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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