RS Vwgh 1994/7/8 94/02/0112

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Veröffentlicht am 08.07.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a litc;
StVO 1960 §89a Abs7;

Rechtssatz

War die Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO bereits zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges (hier: durch das Hineinragen in die Ladezone) vorhersehbar, entspricht die Vorschreibung des Ersatzes der Kosten der Entfernung dem § 89a Abs 7 StVO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020112.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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