Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
War die Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO bereits zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges (hier: durch das Hineinragen in die Ladezone) vorhersehbar, entspricht die Vorschreibung des Ersatzes der Kosten der Entfernung dem § 89a Abs 7 StVO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020112.X02Im RIS seit
12.06.2001