RS Vwgh 1996/3/29 94/02/0116

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a;
StVO 1960 §89a Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/08 94/02/0112 2

Stammrechtssatz

War die Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO bereits zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges (hier: durch das Hineinragen in die Ladezone) vorhersehbar, entspricht die Vorschreibung des Ersatzes der Kosten der Entfernung dem § 89a Abs 7 StVO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020116.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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