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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §24 Abs1 lite;Rechtssatz
Als Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO kommt auch die Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs dergestalt in Betracht, daß die Benützer eines Massenverkehrsmittels durch die Art der Abstellung eines Fahrzeuges im Haltestellenbereich eines Massenverkehrsmittels beim Aussteigen und Einsteigen behindert (vgl das hg Erkenntnis vom 15.11.1989, Zl 88/02/0163) oder nicht in der Lage waren, das Massenverkehrsmittel ohne wesentliche Erschwerung vom Gehsteig her zum Zwecke des Einsteigens zu erreichen bzw dieses nach dem Aussteigen zu verlassen und zum Gehsteig zu gelangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994020116.X03Im RIS seit
12.06.2001