RS Vwgh 1996/3/29 94/02/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1996
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lite;
StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a;

Rechtssatz

Als Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO kommt auch die Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs dergestalt in Betracht, daß die Benützer eines Massenverkehrsmittels durch die Art der Abstellung eines Fahrzeuges im Haltestellenbereich eines Massenverkehrsmittels beim Aussteigen und Einsteigen behindert (vgl das hg Erkenntnis vom 15.11.1989, Zl 88/02/0163) oder nicht in der Lage waren, das Massenverkehrsmittel ohne wesentliche Erschwerung vom Gehsteig her zum Zwecke des Einsteigens zu erreichen bzw dieses nach dem Aussteigen zu verlassen und zum Gehsteig zu gelangen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020116.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten