RS Vwgh 1994/8/12 94/02/0289

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 lita Z13b;
StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/05 90/18/0176 4

Stammrechtssatz

Besteht eine Halteverbotszone und Parkverbotszone mit einer Ausnahme zugunsten von Polizeifahrzeugen, so sind Feststellungen über eine konkrete Behinderung von Polizeifahrzeugen durch ein abgestelltes Fahrzeug entbehrlich (Hinweis E 22.3.1989, 88/18/0385).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020289.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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