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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §52 lita Z13b;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/05 90/18/0176 4Stammrechtssatz
Besteht eine Halteverbotszone und Parkverbotszone mit einer Ausnahme zugunsten von Polizeifahrzeugen, so sind Feststellungen über eine konkrete Behinderung von Polizeifahrzeugen durch ein abgestelltes Fahrzeug entbehrlich (Hinweis E 22.3.1989, 88/18/0385).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020289.X01Im RIS seit
12.06.2001