1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretungen der §§ 5... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer für schuldig befunden, 1. Zu einer näher angeführten Zeit mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW im Gemeindegebiet von W. nicht soweit rechts gefahren zu sein, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 25. März 2000 um 22.30 Uhr an einem näher genannten Ort auf der A 1 als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKWs folgende Verwaltungsübertretungen begangen: 1. Er sei auf der Autobahn schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren (200 km/h gemessene Geschwindigkeit). 2. Er sei nicht so weit rec... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. September 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 13. Juni 1998 um 00.50 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs dieses Fahrzeug nicht so weit rechts gefahren, wie es unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §2 Abs1 Z30;StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bezieht sich ein Vorbeibewegen eines Fahrzeuges auf eine unter § 2 Abs. 1 Z. 30 StVO 1960 fallende Sache (hier: mehrere anhaltende Fahrzeuge), so liegt keine Verletzung der Verwaltungsvorschrift des § 7 Abs. 1 StVO 1960 (Hinweis E 29.6.1983, 82/03/0154), sondern etwa bei möglicher Gefährdung oder Behin... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. April 1995 um 16.08 Uhr in Wien 1, Parkring 18-20 Richtung Schubertring, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftrades 1. eine auf der Fahrbahn angebrachte Sperrlinie überfahren, 2. die Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn lägen, in Längsrichtung befahren, obwohl der übrige Teil der Fahrbahn ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §7 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/02/0133
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes (Hinweis E 1. Oktober 1970, Zl. 2 Ob 262/70)zu § 7 Abs. 1 zweiter Satz StVO entfällt das Verbot des § 7 Abs. 1 zweiter Satz StVO nur dann, wenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §12 Abs5;StVO 1960 §7 Abs1;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/02/0133 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0212 E 21. März 1990 RS 3
(hier: Verwaltungsübertretungen gemäß §99 Abs3 lita jeweils in
Verbindung mit §9 Abs1 StVO, §7 Abs1 S... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §7 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/02/0133
Rechtssatz: § 7 Abs. 1 zweiter Satz StVO ist nicht so auszulegen, dass ein Befahren der auf beiden Seiten der Fahrbahn befindlichen Straßenbahngleise schon dann erlaubt ist, wenn sich auf dem dazwische... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Mai 1992 um 07.40 Uhr im Stadtgebiet von Zell am See ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Motorfahrrad in der Salzmannstraße, vom Bahnhof kommend, Richtung Kreuzgasse gelenkt und dabei 1. in der Salzmannstraße Richtung Kreuzgasse fahrend als Fahrzeuglenker eines einspurigen Fahrzeuges die durch deutlich sichtbare Zeichen gegebene Aufforderung eines Organs der Straßen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatumschreibung einer Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO erfordert einerseits die Konkretisierung, wie weit rechts ein Fahrzeuglenker gefahren ist, und andererseits die konkrete Angabe, wie weit ihm dies zumutbar und möglich gewesen ist (Hinweis E 14.7.1993, 92/03/0080, und E 15.12.1993, 92/03/0249). De... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 9 Monaten (gerechnet ab der am 27. Oktober 1995 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides vom 23. Oktober 1995) entzogen. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, aus der Verkehrsunfallsanzeige des Gendarmeriepostens Z vom 22. September 1995 gehe hervor, daß... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Daß der Lenkerberechtigte - allenfalls aufgrund überhöhter Geschwindigkeit - auf die linke Fahrbahnhälfte geraten ist und einen Verkehrsunfall verursacht hat, rechtfertigt ohne entsprechende Sachverhaltsermittlungen noch nicht die Annahme, es liege darin eine bes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdefüdhrer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 25. April 1993 um 18.49 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorrad auf der B 182 in Matrei am Brenner, auf Höhe der Sparkasse Matrei, in Richtung Norden, mehrere Male vom Straßenrand weg in Richtung Fahrbahnmitte und wieder zurück gelenkt habe und somit nicht so weit rechts gefahren sei, als dies möglich und zumutba... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030055.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 24. September 1992 wurde der Beschwerdeführer - soweit hier noch relevant - schuldig erkannt, er habe am 4. Mai 1990 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) um 22.30 Uhr auf der L 381 im Ortsgebiet Kalsdorf-Großsulz an einem bestimmten Ort die Fahrbahn nicht vorschriftsmäßig weit rechts befahren; 3) um 22.31 Uhr auf der B 67 bei Straßenkilometer 70,4, Gemeindegebiet Werndorf, Bezirk Graz-Umgebung, in südlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/03/0159 3
(Der Abspruch, daß der Beschuldigte die Fahrbahn "nicht
vorschriftsmäßig" weit rechtsbefahren habe, wird dem
Konkretisierungsgebot nicht gerecht). Stammrechtssatz Die Tatumschreibung einer Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO erfordert einerseits die Konkret... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 3. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Mai 1990 1) um 0.25 Uhr in Graz als Lenker eines Damenfahrrades in der Alten Poststraße ab der Kreuzung Friedhofgasse bis etwa 30 m südlich der Kreuzung mit der Eggenbergerstraße die Fahrbahn nicht vorschriftsmäßig weit rechts befahren, sondern habe für die Fahrt beinahe die gesamte Fahrbahnbreite benötigt, und 2) um 0.26 Uhr am genannten Ort sich nach Auffo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: § 7 Abs 1 StVO enthält bloß ein relatives Gebot, rechts zu fahren. Das Gesetz stellt dies einerseits unter die positive Bedingung der Zumutbarkeit unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und andererseits unter die negative Bedingung der Möglichkeit, dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatumschreibung einer Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO erfordert einerseits die Konkretisierung, wie weit rechts ein Fahrzeuglenker gefahren ist, und andererseits die konkrete Angabe, wie weit ihm dies zumutbar und möglich gewesen ist (Hinweis E 14.12.1988, 88/02/0164). Die von der Behörde vorgenommen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 2. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. Oktober 1989 um 20.23 Uhr im Ortsgebiet von Neunkirchen 2. auf der Schubertstraße in Fahrtrichtung Bahnstraße nächst der Kreuzung mit der Schlemmergasse beim Haus Schubertstraße Nr. 11 nicht so weit rechts gefahren zu sein, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästig... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020246.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 4. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. April 1990 um 10.20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Pinzgauer-Bundesstraße aus Richtung Salzburg kommend in Richtung St. Johann i.Pg. gelenkt und dabei im Bereich der Abfahrt Bischofshofen die Rechtsfahrordnung insofern nicht eingehalten, als er bei StrKm. 3.8 ohne ersichtlichen Grund den linken Fahrstreifen sein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach a) § 7 Abs. 1 StVO, b) § 20 Abs. 2 leg. cit. und c) § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 leg. cit. mit Geldstrafen in der Höhe von a) und b) je S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je zwölf Stunden) und c) S 9.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe acht Tage) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030148.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §7 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030110.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde in dem von der Beschwerde betroffenen Umfang der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Oktober 1988 1.) um 2.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und sei dabei nicht dauernd so weit rechts gefahren, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO ist kein Erfolgsdelikt. Eine tatsächlich eingetretene Gefährdung anderer Straßenbenützer ist kein Tatbestandselement einer solchen strafbaren Handlung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020032.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 9 Abs. 1 StVO bestraft, weil er am 8. August 1990 um 8.25 Uhr in Innsbruck als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs auf der Brennerstraße in nördlicher Richtung fahrend nach einem Überholvorgang bei Kilometer 1,0, Höhe "Ferrarihof", die deutlich sichtbar angebrachte Sperrlinie mit ganzer Fahrzeugbreite überfahren habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich di... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Besch die Sperrlinie deshalb überfahren, weil er deren Beginn übersehen hat, dann hat er die ihm angelastete Übertretung iSd § 5 Abs 1 VStG zu vertreten. Die Berufung auf das Gebot des § 7 Abs 1 StVO vermag ihn in diesem Fall nicht zu entschuldigen, weil er die entstandene Zwangslage selbst verschuldet hat (Hinweis E 8.9.1969, 1708/68... mehr lesen...