RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1992
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §7 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO ist kein Erfolgsdelikt. Eine tatsächlich eingetretene Gefährdung anderer Straßenbenützer ist kein Tatbestandselement einer solchen strafbaren Handlung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020032.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten