RS Vwgh 2001/3/9 97/02/0132

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Veröffentlicht am 09.03.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z26;
StVO 1960 §7 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/02/0133

Rechtssatz

Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes (Hinweis E 1. Oktober 1970, Zl. 2 Ob 262/70)zu § 7 Abs. 1 zweiter Satz StVO entfällt das Verbot des § 7 Abs. 1 zweiter Satz StVO nur dann, wenn die "bauliche Beschaffenheit" der Fahrbahn ohne Rücksicht auf die sonstige Verkehrslage das Befahren der Gleise erforderlich macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997020132.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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