Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 9. Juni 1976 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 23. Mai 1976 gegen 17.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der Bundesstraße vom Iselsberg in Richtung Lienz im Bereich der so genannten Tschellnig-Reide 1) die linke Fahrbahnseite benützt, 2) dabei die auf der Fahrbahn angebrachte Sperrlinie überfahren und 3) der Aufforderung eines Straßenaufsichtsorganes, anzuhalten, nicht sofor... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Judenburg erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 5. November 1966 schuldig, er habe am 12. August 1966 um 17.05 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bekannten Personenkraftwagens auf der Bundesstraße Nr. 17 von Judenburg in Richtung Unzmarkt fahrend in der Pichlkurve im Gemeindegebiet St. Peter ob Judenburg mit seinem Fahrzeug die dort befindliche Sperrlinie überfahren. Dadurch habe der Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung nach § ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1StVO 1960 §9 Abs1
Rechtssatz: Eine Sperrlinie darf nur überfahren werden, um auf die nach § 7 Abs 1 StVO 1960 gebotene Fahrseite zurückzukehren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1969:1968000192.X01 Im RIS seit 14.06.2021 Zuletzt aktualisiert am 14.06... mehr lesen...
FW und KP erstatteten im Wachzimmer „Thondorf“ der Bundespolizeidirektion Graz eine Anzeige. Darnach sei der Lenker des Personenkraftwagens S nnn am 1. Mai 1963 um 9.45 Uhr auf der Liebenauer Hauptstraße stadteinwärts gefahren, wobei er ohne zwingenden Grund eine längere Strecke hindurch auf dem fahrbahngleichen Sandstreifen gefahren sei. FW und KP, die hintereinander und vorschriftsmäßig auf dem äußersten linken Fahrbahnrand stadtauswärts gegangen seien, seien gezwungen gewesen, in d... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2StVO 1960 §7 Abs1
Rechtssatz: Vorbestraften Personen darf nicht von vornherein im Hinblick auf ihre Vorstrafen jede Glaubwürdigkeit versagt werden. (Hinweis auf E vom 25.2.1965, 0950/62) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1965:1964001667.X01 Im RIS seit 02.11... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2StVO 1960 §7 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beschreibung eines Fahrzeuges komm es nicht so sehr auf die zustimmenden Merkmale, als auf die einwandfreie Ablesung des Kennzeichens an. (Hinweis auf E vom 15.4.1964, Zl. 1284/63) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1965:1964001667.X02 ... mehr lesen...