Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass der Lenker von anderen Personen auf den Unfall aufmerksam gemacht worden ist, schließt nicht aus, dass das Anhalten "sofort" iSd Gesetzes erfolgt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987020187.X01 Im RIS seit 24.11.2005 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zieht ein Autolenker die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles selbst in Erwägung (lt seinen eigenen Angaben habe er ein "Rucken" verspürt und dies möglicherweise mit einem hinter ihm befindlichen Moped in Verbindung gebracht, weshalb er auch in der Folge sein Kraftfahrzeug nach allfälligen Schäden untersucht haben will), ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lita;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §19;
Rechtssatz: Angesichts der unterschiedlichen Strafrahmen in § 99 Abs 2 lit a und in Abs 3 lit b StVO muss es die Behörde näher begründen, wenn sie für Übertretungen des § 4 Abs 1 und des § 4 Abs 5 StVO gleich hohe Strafen verhä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §6;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte entgegen der Vorschrift des § 4 Abs 1 lit a StVO an der Unfallstelle nicht angehalten, so hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, ob infolge der Tatortumstände (hier: schmale, steile, schneeglatte und nicht gestreute Straße) ein sofortiges Stehenbleiben mit de... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das Gebot des § 4 Abs 1 lit a StVO verlangt das SOFORTIGE Anhalten unmittelbar an der Unfallsstelle, da zur Sachverhaltsfeststellung (iSd § 4 Abs 1 lit c leg cit) u.a. auch die Sicherung von Spuren gehört. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19871801... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Weder der Umstand, dass der Meldungsleger den äußerlichen Schaden am Lautsprecher besichtigt hat, noch die Annahme, dass es andernfalls ja nicht zu der dem gegenständlichen Strafverfahren zu Grunde liegenden Meldungslegung gekommen wäre, sind zwingender Beweis für die Täter... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2 impl;
Rechtssatz: Stützt sich die Behörde bei der Bestrafung wegen Übertretungen des § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO auf die Anzeige und auf die Zeugenaussage des Anzeigers, obwohl aus der der Anzeige beiliegenden Skizz... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ein Blick in den Rückspiegel ist in bestimmten Verkehrssituationen (Hinweis auf E vom 20.11.1986, 86/02/0101) auch dann geboten, wenn keine akustischen Wahrnehmungen gemacht wurden (hier: knappes "Schneiden" beim Überholen, wodurch das überholte Fahrzeug von der Fahrbahn abkam und beschädigt wurde, wobei auch der Abstan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5;
Rechtssatz: Die Anhaltepflicht und Meldepflicht gemäß § 4 StVO setzen das Wissen um einen solchen Unfall voraus, wobei aber nicht unbedingt das positive Wissen vom Verkehrsunfall und vom ursächlichen Zusammenhang erforderlich ist, sondern es genügt - da der Anwendungsbereich des § 4 StVO in diesem ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ob das Überholmanöver rechtswidrig ausgeführt wurde, ist hier rechtlich unerheblich. (Hinweis auf E vom 19.3.1986, 85/03/0164, wonach es im Hinblick auf die Verpflichtungen nach § 4 StVO nicht darauf ankommt, ob ein Verschulden am Zustandekommen eines Verkehrsunfalles gegeben ist) Schlagworte M... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1648/67 E 23. Juni 1969 VwSlg 7609 A/1969 RS 2 Stammrechtssatz Unter den Personenkreis des § 4 Abs 1 StVO 1960 fallen alle Personen, deren Verhalten örtlich und zeitlich unmittelbare Bedingung (conditio sine qua non) für das Entstehen des Verkehrsunfalles ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob das Verhalten, das ein Tun ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Eine Kollision zweier Fahrzeuge kann nicht nur optisch, sondern auch akustisch wahrgenommen werden. Schlagworte Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis European... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Von der Kenntnis eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden kann nicht gesprochen werden, wenn man nur einen quer zur Fahrtrichtung stehenden PKW gesehen hat. Es bedarf hiezu zusätzlicher bestimmter Sinneswahrnehmungen (Sehen, hören oder anderen), auf Grund derer man den Schluss ziehen kann, ursächlich an einem Unfall MIT S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Dass Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO nur in der Schuldform des Vorsatzes begangen werden können ist unrichtig; dem steht schon die allgemeine Vorschrift des § 5 Abs 1 erster Satz VStG entgegen. Schlagworte Andere Einzelfragen in besondere... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das "Hinüberschauen" zu einer bestimmten Person (hier: Zeuge eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden) begründet dann eine Anhaltepflicht, wenn das Zeichen des Zeugen, anzuhalten, hätte verstanden werden müssen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987180051.X03 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0007 E 23. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist, dass es zu - einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Pers... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0050 E 17. Juni 1987 RS 2 Stammrechtssatz Erfolgt nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kein Nachweis nach § 4 Abs 5 letzter Satz StVO, so besteht Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO, welche auch die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO nach sich zieht; daher verantwortet der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §40 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die technische Möglichkeit der Verursachung des Schadens nicht bestritten und auch nicht behauptet, dass damit zwingend ein Schaden am Fahrzeug des "Fahrerflüchtigen" vorhanden sein hätte müssen, so erübrigt sich die Einholung eines diesbezüglichen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird im
Spruch: eines Strafbescheides die Nichtmitwirkung an der Ermittlung gemäß § 4 Abs 1 lit c StVO mit dem Klammerausdruck "Fahrzeug von der Unfallstelle entfernt und der körperliche Zustand konnte nicht festgestellt werden" umschrieben, so erfolgt eine hinreichende Konkretisierung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0367 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Erfolgt nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kein Nachweis nach § 4 Abs 5 letzter Satz StVO, so besteht Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO, welche auch die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO nach sich zieht; daher verantwortet der Lenker neben § 4 Abs 5 StVO AUCH § 4 Abs 1 lit c StVO. (Hinweis auf ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Dass der Bfr unbescholten ist und "angesehener Bäckermeister" ist, kommt bei der Beweiswürdigung in Hinsicht auf die begangene "Fahrerflucht" keine Bedeutung zu. Schlagworte freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein UNFALLSCHOCK kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallbeteiligten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0081 E 25. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist in objektiver Hinsicht der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens. Der Tatbestand ist daher schon ... mehr lesen...
Der Schuldspruch des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Graz vom 30. April 1985 hat folgenden Wortlaut: „Der-Die Beschuldigte FP, geb. 1945, vertr.d.RA. Dr. Franz Lach, Graz, Radetzkystraße Nr. 5 ist-hat-am 20.10.1984 um-Uhr, in Graz 6, Münzgrabenstraße-südliche Fahrbahn des Dietrichsteinplatzes als Lenker des Pkw‘s G nnn 1) um ca. 02.00 am 20.10.1984 durch ihr Entfernen aus dem LKH/Graz/1. Chirurgie, obwohl er vom Meldungsleger aufgefordert wurde bis zum Zeitpunkt der Einv... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcVStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO besteht nicht für jedermann. Voraussetzung für die Strafbarkeit der Übertretung dieser Gesetzesstelle ist, dass der Täter zum Personenkreis des § 4 Abs 1 StVO gehört. Die Eigenschaft des Täters, eine Person zu sein, deren Verh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Durch Alkoholkonsum nach dem Unfall verstößt der Lenker gegen die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO, wenn dadurch die Feststellung, ob im Zeitpunkt des Unfalles ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand gegeben war, erschwert werden kann, und zwar unabhängig davon, ob vor dem Unfall Alkohol konsumiert wurde oder nicht (Hinwei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0393 E 5. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 4 Abs 1 lit c StVO besteht dann, wenn es zu einer amtlichen Annahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies trifft jedenfalls bei einem Verkehrsunfall zu, bei dem eine Verständigungspflicht nach Absatz 2 Besteht (Hinwei... mehr lesen...