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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Ein Umstoßen setzt jedenfalls eine Berührung voraus und kann ein "Fast-Umstoßen" nur im Sinne einer Berührung, die - aus welchem Grunde immer - nicht zum Umstoßen geführt hat, verstanden werden.
Schlagworte
MeldepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020124.X01Im RIS seit
23.11.2005