RS Vwgh 1988/4/20 87/02/0124

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Veröffentlicht am 20.04.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Ein Umstoßen setzt jedenfalls eine Berührung voraus und kann ein "Fast-Umstoßen" nur im Sinne einer Berührung, die - aus welchem Grunde immer - nicht zum Umstoßen geführt hat, verstanden werden.

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020124.X01

Im RIS seit

23.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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