RS Vwgh 1987/10/2 87/18/0051

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Veröffentlicht am 02.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Dass Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO nur in der Schuldform des Vorsatzes begangen werden können ist unrichtig; dem steht schon die allgemeine Vorschrift des § 5 Abs 1 erster Satz VStG entgegen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180051.X01

Im RIS seit

02.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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