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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Ob das Überholmanöver rechtswidrig ausgeführt wurde, ist hier rechtlich unerheblich. (Hinweis auf E vom 19.3.1986, 85/03/0164, wonach es im Hinblick auf die Verpflichtungen nach § 4 StVO nicht darauf ankommt, ob ein Verschulden am Zustandekommen eines Verkehrsunfalles gegeben ist)
Schlagworte
MeldepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020184.X02Im RIS seit
25.02.1988