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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Wurde die technische Möglichkeit der Verursachung des Schadens nicht bestritten und auch nicht behauptet, dass damit zwingend ein Schaden am Fahrzeug des "Fahrerflüchtigen" vorhanden sein hätte müssen, so erübrigt sich die Einholung eines diesbezüglichen technischen Gutachtens.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020108.X02Im RIS seit
16.11.2005