RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0108

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Veröffentlicht am 24.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5;
VStG §40 Abs1;

Rechtssatz

Wurde die technische Möglichkeit der Verursachung des Schadens nicht bestritten und auch nicht behauptet, dass damit zwingend ein Schaden am Fahrzeug des "Fahrerflüchtigen" vorhanden sein hätte müssen, so erübrigt sich die Einholung eines diesbezüglichen technischen Gutachtens.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020108.X02

Im RIS seit

16.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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