Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. Juli 1989 um 6.55 Uhr in Wien III, Adolf Blamauergasse, Kreuzung Landstraßer Gürtel, Richtung Ghegastraße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem er das Fahrzeug nicht vor der Kreuzung (ohne Schutzweg und Haltelinie) angehalten habe. Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Verwaltung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0299 E 8. November 1985 VwSlg 11933 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Das Verhalten des Querverkehrs ist für das Tatbild des § 38 Abs 5 StVO 1960 nicht bedeutsam; eine mangelnde Behinderung des Querverkehrs lässt keinesfalls den zwingenden Schluss zu, der Bfr sei nicht bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren. Die Behörd... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.9.1988 um 09.15 Uhr als Lenker des Lkw-Zuges nn/n in Innsbruck, Burgenlandstraße, Höhe Dr. Glatz Straße, Fahrtrichtung Osten 1.) das Rotlicht der Ampelanlage mißachtet, 2.) nach der Kreuzung Amraser-See-Straße - Amraser Straße das Haltezeichen eines SWB nicht beachtet, 3.) zwischen Holland-Blumenmarkt und Araltankstelle (Amraser-See-Straße) das Ha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses jene Stelle zu bezeichn... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8 Stammrechtssatz Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Es handelt sich um einen durchaus schlüssigen Vorgang der Beweiswürdigung, wenn die Beh den Angaben des Meldungslegers folgt, z... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 12. August 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 8. August 1988 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's 1. um 13.07 Uhr in Wien 3., Rennweg 33a-Jacquingasse, das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet zu haben, indem er nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten habe, sondern in die Kreuzung eingefahren sei, 2. um 13.08 Uhr in Wien... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §52 litb Z15;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180072.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. Juni 1987, um 18.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Gmunden als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws das Rotlicht der an einer bestimmten Kreuzung angebrachten Verkehrslichtsignalanlage mißachtet, indem er in die Kreuzung eingefahren sei und sein Fahrzeug nicht an der vor dem Lichtzeichen angebrachten Haltelinie angehalten habe. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §38 Abs3;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §38 Abs6;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Besteht im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 5 StVO kein konkreter Hinweis darauf, daß die betreffende Verkehrslichtsignalanlage auf blinkendes gelbes Licht gesc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Juli 1987 um 17.31 Uhr bei einer näher bezeichneten Kreuzung in Klosterneuburg als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nicht vor der Haltelinie angehalten, obwohl die Verkehrsampel rotes Licht gezeigt habe und dies als Zeichen für "Halt" gelte. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs. 5 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfrei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0299 E 8. November 1985 VwSlg 11933 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Das Verhalten des Querverkehrs ist für das Tatbild des § 38 Abs 5 StVO 1960 nicht bedeutsam; eine mangelnde Behinderung des Querverkehrs lässt keinesfalls den zwingenden Schluss zu, der Bfr sei nicht bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren. Die Behörd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Einem geschulten Verkehrsaufsichtsorgan ist es möglich von seinem Standort aus gleichzeitg das Aufleuchten des Rotlichtes zu erkennen sowie die Geschwindigkeit des Fahrzeuges und die Entfernung von der Haltelinie zu schätzen. Schlagworte Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenau... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Steht fest, daß ein Fahrzeuglenker in die Kreuzung einfuhr, als die Verkehrslichtsignalanlage Rotlicht aufwies, dann war es weder von Bedeutung, wie weit der Lenker mit seinem Fahrzeug von der Haltelinie entfernt war, als die Verkehrsampel auf Rotlicht umschaltete, noch wie schnell er gefahren ist (Hinweis E 15.9.1982, 81/03/0194 E 8.11.1985... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz sprach mit Straferkenntnis vom 24. August 1988 aus, der Beschwerdeführer habe am 30. November 1987 um 17.27 Uhr den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Innsbruck, Museumstraße-Kreuzung Bruneckerstraße in Richtung Osten gelenkt und es dabei unterlassen, vor der dort befindlichen Haltelinie anzuhalten; er habe die dort befindliche Ampelanlage bei rotem Licht durchfahren und die Fahrt in östliche Richtung fortgesetzt. Der Beschwerdeführer habe dadurch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §39 Abs1;
Rechtssatz: Steht fest, daß ein Fahrzeuglenker in die Kreuzung einfuhr, als die Verkehrslichtsignalanlage Rotlicht aufwies, dann war es weder von Bedeutung, wie weit der Lenker mit seinem Fahrzeug von der Haltelinie entfernt war, als die Verkehrsampel auf Rotlicht umschaltete, noch wie schnell er gefahren ist (Hinweis E 15.9.1982, 81/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Die mit einer Rotlichtüberwachungskamera hergestellten Lichtbilder stellen ein nach § 46 AVG zulässiges Beweismittel im Verwaltungsstrafverfahren dar. Schlagworte Grundsatz der Unbeschränktheit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030047.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Aus dem Vorwurf, ein KFZ-Lenker habe nicht an der Haltelinie angehalten, sondern sei trotz Rotlichtes nach rechts in die X-Gasse eingebogen, ergibt sich unmißverständlich, daß der KFZ-Lenker trotz Rotlichtes in die Kreuzung eingefahren ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0175 E 7. Juli 1989 RS 6 Stammrechtssatz Bei Fehlen einer Verordnung für die Haltelinie am Tatort darf einem Fahrzeuglenker nicht der das Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 1 lit a StVO erfüllende Vorwurf gemacht werd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Es widerspricht durchaus nicht der Lebenserfahrung, dass ein einen anderen Kraftfahrzeuglenker verfolgender Kraftfahrer günstigere Verkehrsbedingungen vorfindet, sodass der Verfolger durchaus in der Lage sein kann, das verfolgte KFZ nicht aus den Augen zu verlieren (hier: Übertretung nach § 38 Abs 5 StV... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kraftfahrzeuglenker jeweils bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren ist, kommt es gar nicht darauf an, in welchem Abstand der Lenker des verfolgenden Strafenfahrzeuges dem verfolgten PKW gefolgt ist. Wesentlich ist bloß, ob die den PKW verfolgenden Beamten ausreichende Sicht auf die Verkehrslichtsignala... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §52 Abs1;AVG §52;AVG §54;StVO 1960 §38 Abs5;VwRallg; Beachte (hier: Übertretung nach § 38 Abs 5 StVO)
Rechtssatz: Auch aus § 54 AVG kann nicht entnommen werden, daß eine Verpflichtung besteht, zu einem Augenschein eines Sachverständigen, der der Beweisaufnahme vor Abgabe eines Gutachtens d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0299 E 8. November 1985 VwSlg 11933 A/1985 RS 3 Stammrechtssatz Für die Strafbarkeit des Verhaltens des Bfrs ist es beim Delikt des § 38 Abs 5 StVO 1960 bedeutungslos, wie weit er sich im Zeitpunkt des Aufleuchtens des Rotlichtes vor der Kreuzung befunden hat, weshalb die Behörde darüber keine Feststellungen treffe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §22;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 9 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, in den
Spruch: des Straferkenntnisses jene Stelle aufzunehmen, an der der Fahrzeuglenker beim Einfahren in eine Kreuzu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Bei Fehlen einer Verordnung für die Haltelinie am Tatort darf einem Fahrzeuglenker nicht der das Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 1 lit a StVO erfüllende Vorwurf gemacht werden, er habe trotz Rotlichtes nicht an dieser Haltelinie angehalten. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §36 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VwGG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0285 E 9. Juli 1987 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt keine Rechtsverletzung vor, wenn der entscheidende Tatvorwurf, der Beschuldigte habe das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, in... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 7 Stammrechtssatz Da sich aus dem roten Licht ergebende Gebot für den Fahrzeuglenker besteht grundsätzlich darin, vor der Kreuzung an bestimmten Stellen anzuhalten; es ist ihm also verboten, in die Kreuzung einzufahren. An welcher Stelle des näheren an... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8 Stammrechtssatz Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten geh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass die Beh von einer Übertretung des § 38 Abs 5 StVO ausgehen durfte, weil es nicht darauf ankommt, in welchem Abstand das Streifenfahrzeug dem PKW des Besch gefolgt ist, sondern wesentlich ist, ob die Beamten ausreichende Sicht auf die Verkehrslichtanlage gehabt haben, als der Besch in die Kreuzung eingefahren ist. ... mehr lesen...