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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §38 Abs5;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kraftfahrzeuglenker jeweils bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren ist, kommt es gar nicht darauf an, in welchem Abstand der Lenker des verfolgenden Strafenfahrzeuges dem verfolgten PKW gefolgt ist. Wesentlich ist bloß, ob die den PKW verfolgenden Beamten ausreichende Sicht auf die Verkehrslichtsignalanlage gehabt haben, als der PKW in die Kreuzung eingefahren ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985180134.X02Im RIS seit
05.09.2006