RS Vwgh 1990/4/25 89/03/0047

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Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs5;
StVO 1960 §39 Abs1;

Rechtssatz

Steht fest, daß ein Fahrzeuglenker in die Kreuzung einfuhr, als die Verkehrslichtsignalanlage Rotlicht aufwies, dann war es weder von Bedeutung, wie weit der Lenker mit seinem Fahrzeug von der Haltelinie entfernt war, als die Verkehrsampel auf Rotlicht umschaltete, noch wie schnell er gefahren ist (Hinweis E 15.9.1982, 81/03/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030047.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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