1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde im Beschwerdeverfahren mit dem angefochtenen Erkenntnis w... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Antrag des Revisionswerbers, eines serbischen Staatsangehörigen, auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 1 Z 6 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) abgewiesen (I.) und die ordentliche Revision für unzulässig erklärt (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht auf das Wesentlichste zusammengefasst aus, der Revisionswerber weise neben drei näher bezeichneten gerichtlichen Verurteilungen, die mittl... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 liteStbG 1985 §10 Abs1 Z6StVO 1960 §38 Abs5
Rechtssatz: Die Nichtanbringung einer den Vorschriften entsprechenden Begutachtungsplakette am Fahrzeug sowie das Nichtbeachten des Rotlichts einer Verkehrslichtanlage sind als gravierende Verstöße gegen Schutznormen, die der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs dienen, zu ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 Abs. 5 iVm § 3... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 Abs. 5 iVm §... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Das Nichtbeachten des Rotlichts einer Verkehrslichtsignalanlage ist ein gravierender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 2009, Zl. 2006/01/0032, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2014:2013010172.X02 ... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Alleine die Möglichkeit einer Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Nichtbeachtung des Rotlichts einer Verkehrslichtsignalanlage führt dazu, dass dieses Verhalten als ein gravierender Verstoß gegen Schutznormen, die der Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. März 2002 wurde der Beschwerdeführer (zu den Punkten 1., 2. und 3. des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch ein Einzelmitglied, zu Punkt 7. durch eine Kammer der belangten Behörde) schuldig erkannt, er habe am 28. September 2000 in Innsbruck als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Motorrades "1) um 21.07 Uhr auf der R-Straße vor der Kreuzung P-Straße bei Rotlicht der Ampel nicht an... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Februar 2001, um 17.25 Uhr in Wien 9, Währinger Straße 11, Kreuzung Schwarzspanierstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1. das Rotlicht der für seine Fahrtrichtung maßgeblichen Verkehrslichtsignalanlage missachtet, da er nicht vor der Haltelinie angehalten habe, son... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §67g Abs1 idF 1998/I/158;AVG §67g Abs2 Z2 idF 1998/I/158;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §24 idF 1998/I/158; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0052 E 22. Juni 2001 RS 1
(Hier ohne letzten Halbsatz, wobei es strittig war, ob die
angelasteten Verkehrsübertretungen insbesondere nach der
niederschriftlichen Einvernahme des Meld... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/03/0172 E 28. November 1990 RS 7(Hier: Durch die überflüssige Aufnahme der Haltelinie in den
Spruch: ist der Bsch nicht in seinen Rechten verletzt.) Stammrechtssatz Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8 Stammrechtssatz Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten geh... mehr lesen...
1. Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 20. Jänner 1999 wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs. 5 StVO 1960 bestraft, weil sie am 13. Juni 1998, um 10.17 Uhr in Kitzbühel, auf der B 161, bei der Dewinakreuzung, in Fahrtrichtung Jochberg, einen nach dem Kennzeichen näher bestimmten PKW gelenkt und dabei das Rotlicht der Verkehrssignalanlage nicht beachtet habe, indem sie das Fahrzeug nicht angehalten habe, sondern in die K... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Die Aufforderung zur Auskunftserteilung nach § 103 Abs 2 KFG stellt keine Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG betreffend die Übertretung des § 38 Abs 5 StVO , sondern eine vom Vorwurf dieses Deliktes unabhängige administrative Maßnahme dar. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. November 1998 wies die belangte Behörde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §§ 10, 11a, 12, 13 und 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 - StbG - ab. Die belangte Behörde stellte folgenden - vom Beschwerdeführer im Wesentlichen auch nicht in Abrede gestellten - Sachverhalt fest: "Der Verleihungswerber wurde am 10.10.1974 in Doboj/Bosnien Herzegowina geboren. Er ist eigenberechtigt und besitzt d... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die der rechtskräftigen Bestrafung wegen Übertretung des § 38 Abs 5 StVO iVm § 99 Abs 3 lit a StVO zugrundeliegende Tathandlung (Mißachtung des Rotlichtes einer Verkehrslichtsignalanlage) betrifft die Verletzung einer Schutznorm, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dien... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 951/1993 (BO 1994), auf die Dauer von vier Monaten zurückgenommen und es wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. April 1997 auf Ausstellung eines Duplikates des Ausweises abgewiesen. Zur Begründung: des angefochtenen Bescheides ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/19 96/03/0119 2
(hier: Zurücknahme desTaxilenkerausweises gem § 13 Abs 1 BetriebsO
1994 für einen Zeitraum von vier Monaten) Stammrechtssatz Die - noch dazu im Fahrdienst begangene - Mißachtung des... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Dezember 1997 wurde der am 21. Mai 1990 ausgestellte Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994, BGBl. Nr. 951/1993 idF BGBl. Nr. 1028/1994, auf die Dauer von 24 Monaten zurückgenommen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides ging die belangte Behörde im wesentlichen davon aus, da... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13;BetriebsO 1994 §4;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die mehrfache Nichtbeachtung des Rotlichtes einer Verkehrslichtsignalanlage durch Überfahren der Haltelinie und mehrfache Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit, wobei auch Überschreitungen bis zu 50 % der erla... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs. 5 StVO 1960 bestraft. In der Begründung: ging die belangte Behörde hinsichtlich der vom Beschwerdeführer bestrittenen Lenkereigenschaft davon aus, der Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer sei selbst der Lenker gewesen, weil er den ihm im Verwaltungsstrafverfahren als Beschuldigten treffenden Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei. Er habe zwar dre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ablehnung eines Beweismittels European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997030079.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens und des Inhaltes des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, nahm mit ihrem Bescheid vom 4. Juli 1996 gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 den Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, zurück. Mit dem nun angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. September 1996 wurde der erstin... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 38 Abs 5 StVO sowie nach § 103 Abs 2 KFG rechtfertigen als Verletzungen von der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 iVm § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 auf die Dauer von drei Monaten zurückgenommen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, daß der Beschwerdeführer mit dem noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 22. Februar 1996 schuldig erkannt worden sei, am 11. Juni 1995 um 6.01 Uhr in "Wien IX, Julius Tandler Platz 6 Kre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Juli 1995 auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer mehrfach Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967 begangen habe und deshalb rechtskräftig bestraft worden sei, und zwar am 15. Juni 199... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Die - noch dazu im Fahrdienst begangene - Mißachtung des Rotlichtes stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen maßgebliche Sicherheitsvorschriften im Verkehr dar, der die Zuverlässigkeit eines Taxilenkers in Ansehung der Sicherheit d... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit c und Abs 5 StVO sowie § 99 Abs 3 lit a iVm § 38 Abs 5 StVO und § 99 Abs 2 lit c iVm § 9 Abs ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, den ihr angeschlossenen Unterlagen und dem die Beschwerdeführerin betreffenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. April 1994, Zl. 94/11/0079, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft vom 13. September 1993 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung nach § 38 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig erkannt. Diese Strafverfügung wurde rechtskräftig. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §8;B-VG Art140 Abs1;KFG 1967 §64a Abs2 idF 1990/458;KFG 1967 §64a Abs3 lita idF 1990/458;KFG 1967 §73 Abs2 idF 1990/458;KFG 1967 §75 Abs2b idF 1990/458;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheides ... mehr lesen...