Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es widerspricht durchaus nicht der Lebenserfahrung, dass ein einen anderen Kraftfahrzeuglenker verfolgender Kraftfahrer günstigere Verkehrsbedingungen vorfindet, sodass der Verfolger durchaus in der Lage sein kann, das verfolgte KFZ nicht aus den Augen zu verlieren (hier: Übertretung nach § 38 Abs 5 StVO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985180134.X01Im RIS seit
05.09.2006