RS Vwgh 1989/12/15 85/18/0134

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §38 Abs5;

Rechtssatz

Es widerspricht durchaus nicht der Lebenserfahrung, dass ein einen anderen Kraftfahrzeuglenker verfolgender Kraftfahrer günstigere Verkehrsbedingungen vorfindet, sodass der Verfolger durchaus in der Lage sein kann, das verfolgte KFZ nicht aus den Augen zu verlieren (hier: Übertretung nach § 38 Abs 5 StVO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985180134.X01

Im RIS seit

05.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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