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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Besteht im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 5 StVO kein konkreter Hinweis darauf, daß die betreffende Verkehrslichtsignalanlage auf blinkendes gelbes Licht geschaltet gewesen wäre, so ist die Behörde nicht verpflichtet, über die bloße Vermutung des Besch, die Ampelanlage sei zum Tatzeitpunkt bereits auf Gelbblinken geschaltet gewesen, ein Sachverständigengutachten einzuholen.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungBeweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020077.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
20.07.2012