RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0077

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Veröffentlicht am 29.08.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;
StVO 1960 §38 Abs3;
StVO 1960 §38 Abs5;
StVO 1960 §38 Abs6;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Besteht im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 5 StVO kein konkreter Hinweis darauf, daß die betreffende Verkehrslichtsignalanlage auf blinkendes gelbes Licht geschaltet gewesen wäre, so ist die Behörde nicht verpflichtet, über die bloße Vermutung des Besch, die Ampelanlage sei zum Tatzeitpunkt bereits auf Gelbblinken geschaltet gewesen, ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Schlagworte

freie BeweiswürdigungBeweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020077.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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