Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §38 Abs1 lita;Rechtssatz
Aus dem Vorwurf, ein KFZ-Lenker habe nicht an der Haltelinie angehalten, sondern sei trotz Rotlichtes nach rechts in die X-Gasse eingebogen, ergibt sich unmißverständlich, daß der KFZ-Lenker trotz Rotlichtes in die Kreuzung eingefahren ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1985180174.X07Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009