RS Vwgh 1990/3/19 85/18/0174

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs1 lita;
StVO 1960 §38 Abs5;

Rechtssatz

Aus dem Vorwurf, ein KFZ-Lenker habe nicht an der Haltelinie angehalten, sondern sei trotz Rotlichtes nach rechts in die X-Gasse eingebogen, ergibt sich unmißverständlich, daß der KFZ-Lenker trotz Rotlichtes in die Kreuzung eingefahren ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1985180174.X07

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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