Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Bei Anzeige der bevorstehenden Änderung der Fahrtrichtung muß der Fahrzeuglenker auch darauf achten, daß er nicht durch eine vorzeitige Betätigung des Blinkers andere Verkehrsteilnehmer über seine wahre Absicht in Irrtum führt. Entscheidungstexte 8 Ob 26/74 Entscheidungstext OGH 26.02.1974 8 Ob 26/74 Veröff: ZVR 1974/207 S 304 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1cStVO §11 Abs2
Rechtssatz: Betätigt der Lenker eines Fahrzeuges den Blinker so, daß schon mit einem Einbiegen nach rechts in eine Landstraße und nicht erst in die später rechts gelegene gesperrte Tankstelle gerechnet werden kann, so darf der aus der Landstraße Ausbiegende annehmen, daß kein Hindernis für seine Weiterfahrt besteht. Entscheidungstexte 8 Ob 105/73 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs3 IVStVO §11 Abs2
Rechtssatz: Ein Fahrstreifenwechsel muss so rechtzeitig angezeigt werden, dass der Nachkommende die Möglichkeit hat, sich in Ruhe auf das Verhalten des Angeklagten einzustellen und Überlegungen über die notwendig gewordenen Gegenmaßnahmen anzustellen. Er muss unterbleiben, wenn die bloße Möglichkeit einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben ist, wobei eine Behinderung insbesonders da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 Abs2
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 2 zum Nachteil des nachfolgenden Personenkraftwagens, der bereits in Überholstellung war und von dem nach links in eine Fabrikseinfahrt Einbiegenden mangels nochmaliger Beobachtung des Nachfolgeverkehrs vor dem Abbiegen nicht wahrgenommen wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 217/71 Entscheidungstext OGH 21.09.1971 8 O... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2StVO §14 Abs2
Rechtssatz: "Umkehren" ist ein Fahrmanöver, durch das ohne Wechsel der Fahrbahn die entgegengesetzte Fahrtrichtung gewonnen werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 83/71 Entscheidungstext OGH 03.06.1971 2 Ob 83/71 2 Ob 235/71 Entscheidungstext OGH 29.03.1972 2 Ob 235/71 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1cStVO 1960 §11 Abs2StVO 1960 §11 Abs3
Rechtssatz: Andere Verkehrsteilnehmer (hier Fußgänger) können darauf vertrauen, daß ein Kraftfahrzeuglenker, der vor einer Kreuzung rechts blinkt, nach rechts einbiegen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 65/71 Entscheidungstext OGH 01.04.1971 2 Ob 65/71 Veröff: ZVR 1972/20 S 42 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1cStVO §11 Abs2StVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Ein weiterer Blick nach rückwärts vor dem Einbiegen nach links ist entbehrlich, wenn ein Überholverbot nach § 16 Abs 2 lit c StVO besteht. Entscheidungstexte 2 Ob 412/70 Entscheidungstext OGH 01.04.1971 2 Ob 412/70 Veröff: ZVR 1972/77 S 137 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Fahrtrichtungsänderung oder Fahrstreifenwechsel müssen nur dann angezeigt werden, wenn andere Straßenbenützer in Betracht kommen, welche durch den Vorgang behindert oder gefährdet werden könnten. VwGH vom 08.04.1964, Zl 1210/63; Veröff: ZVR 1965/27 S 41 Entscheidungstexte 8 Ob 39/71 Entscheidungstext OGH 09.03.1971 8 Ob 39/71 GlRS VwGH vom 17... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Vor dem Einbiegen ist nach rückwärts zu blicken, wenn ein Lastkraftwagen hinter dem Einbiegenden den Nachfolgeverkehr verdeckt. Entscheidungstexte 2 Ob 394/70 Entscheidungstext OGH 14.01.1971 2 Ob 394/70 Veröff: ZVR 1971/189 S 262 2 Ob 412/70 Entscheidungstext OGH 01.04.1971 2 Ob 412/70 Be... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2StVO §12 Abs1StVO §13 Abs2 IIStVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Rechtsüberholen eines nach links abbiegenden Fahrzeuges durch ein anderes, gleichfalls nach links abbiegendes Fahrzeug während des Abbiegens ist unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 335/70 Entscheidungstext OGH 22.10.1970 2 Ob 335/70 Veröff: ZVR 1971/91 S 121 Sch... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Ist die Krümmung einer Straße so erheblich, dass ihre geradlinige Fortsetzung durch eine andere Straße als der natürliche Verlauf der bisherigen Fahrtrichtung angesehen werden muss, so ist die mit Weiterbenützung der gekrümmten Straße verbundene Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig anzuzeigen. VwGH vom 07.11.1966, Zl 1310/66; Veröff: ZVR 1967/138 S 157 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §11 Abs1StVO 1960 §11 Abs2
Rechtssatz: Fahrtrichtung ist nicht eine Bewegungsrichtung im geographischen Sinn, sondern grundsätzlich die sich aus dem natürlichen oder besonders vorgeschriebenen Verlauf einer Fahrbahn ergebende Richtung. Die Fahrtrichtung in einer bestimmten Straße stellt den natürlichen Verlauf der Fahrbahn auch dann dar, wenn sich diese Straße an einer Abzweigung verengt und eine verhältnismäßig unbedeutende Lin... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs1StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Eine Verpflichtung des Lenkers eines Fahrzeuges, der nach links abzubiegen beabsichtigt und die bevorstehende Richtungsänderung angezeigt sowie sich zur Fahrbahnmitte eingeordnet hat, sich unmittelbar vor dem Abbiegen noch einmal davon zu überzeugen, ob er nicht links überholt wird, kann nur dann angenommen werden, wenn besondere
Gründe: eine Gefahr erkennen lassen und damit eine solche Vorsicht erfor... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §11 Abs2StVO 1960 §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, der vor dem Linksabbiegen einen vorschriftswidrig Überholenden vorbeifahren läßt, hat von seinem Vorhaben nicht Abstand genommen und braucht den Blinker nicht abzustellen. Entscheidungstexte 2 Ob 110/69 Entscheidungstext OGH 22.05.1969 2 Ob 110/69 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §11 Abs2StVO 1960 §12 Abs1StVO 1960 §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Wenn der Linksabbiegende sich vorschriftsgemäß verhalten hat, ist er zu einer neuerlichen Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs auch dann nicht verpflichtet, wenn er zur Zeit der Einleitung der Vorbereitungen zum Linksabbiegen von einem anderen Wagen links überholt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 254/68 Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Der Lenker, der zwar unter rechtzeitiger Betätigung des linken Blinkers seinen Kastenwagen neben der Mittelachse der Fahrbahn eingeordnet hat, anschließend aber einen Bogen nach rechts ausführte, um in einem Zuge besser in eine links spitzwinkelig einmündende Zufahrt zu gelangen, muß sich durch einen (neuerlichen) Blick in den Rückspiegel unmittelbar vor dem Beginn des Abbiegemanövers von der Reaktion der nachkom... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Der Lenker eines einspurigen Fahrzeuges, das keine eigene Anzeigevorrichtung besitzt, muß den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens bzw das bevorstehende Abbiegen nach links durch ein länger dauerndes oder in kurzer Aufeinanderfolge wiederholtes Ausstrecken des linken Armes anzeigen. Entscheidungstexte 11 Os 227/67 Entscheidungstext OGH 22.02.1968 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §11 Abs2StVO §12 Abs1StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Mopedfahrer, der nahe der Straßenmitte fährt und dann nach links abbiegt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten und die bevorstehende Fahränderung anzuzeigen, und einem Lastkraftwagenfahrer, der in dieser unklaren Verkehrssituation überholt, ohne rechtzeitig ein Warnzeichen zu geben. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B5StVO 1960 §11 Abs2StVO 1960 §15 Abs3StVO 1960 §22 Abs1
Rechtssatz: Da die Klägerin auf dem Fahrrad ganz am rechten Fahrbahnrande fuhr, hatte der Beklagte, der sie mit seinem Motorrad überholte, keine Veranlassung, ein Warnzeichen zu geben. Mit der plötzlichen Richtungsänderung der Klägerin in seine Fahrbahn brauchte der Beklagte nicht zu rechnen. Entscheidungstexte 2 Ob 64/... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Nimmt ein Kraftwagenlenker, nachdem er vorschriftsmäßig sein beabsichtigtes Abbiegen nach links angezeigt hat, wahr, daß das zunächst hinter ihm nachkommende Fahrzeug ihn rechts zu überholen beginnt, so darf er darauf vertrauen, daß auch hinter diesem nachkommende weitere Fahrzeuge sein Abbiegemanöver zur Kenntnis nehmen und ihn nur mehr rechts und nicht etwa noch links überholen werden und braucht nicht diese we... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Ein neuerlicher Blick in den Rückspiegel unmittelbar vor dem Linkseinbiegen ist nicht erforderlich, wenn der Rückspiegel zirka drei Sekunden vorher benützt worden ist und hiebei ein Straßenstück von einhundert Meter Länge überblickt werden konnte. Entscheidungstexte 2 Ob 710/59 Entscheidungstext OGH 29.01.1960 2 Ob 710/59 Veröff: ZVR 1960/246 S 1... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §82StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Der Führer, der nach links einzubiegen beabsichtigt, hat diese Absicht deutlich und so rechtzeitig anzuzeigen, daß der nachfolgenden Verkehr sich darauf ohne Gefährdung oder besondere Behinderung einzustellen vermag; hat er dies getan, so ist bei Durchführung des Abbiegemanövers selbst im Allgemeinen nicht mehr verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr zu beobachten. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2StVO §13 Abs3
Rechtssatz: Beim Linkseinbiegen in eine Hofeinfahrt ist es erforderlich, nach der Anzeige der beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung unmittelbar vor dem Abbiegen nochmals den von rückwärts kommenden Verkehr zu beobachten. Entscheidungstexte 2 Ob 328/59 Entscheidungstext OGH 07.10.1959 2 Ob 328/59 Veröff: ZVR 1960/73 S 57 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §82StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Was die Verpflichtung eines auf einer Fernverkehrsstraße nach links abbiegenden Kraftfahrzeuglenkers anbelangt, sich unmittelbar vor dem Einbiegen noch durch eine Beobachtung des nachfolgenden Verkehres von der Möglichkeit eines gefahrlosen Abbiegens zu überzeugen, besteht diese Verpflichtung nur insoweit, als die Verkehrslage vor dem Kraftfahrzeug, das gegenüber den ihre Richtung beibehaltenen Fahrze... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §82StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Ob es bei einer Richtungsänderung nach links genügt, durch Zeichengebung diese dem nachfolgenden Verkehr anzuzeigen, oder ob den Abbiegenden die Pflicht trifft, sich vor den tatsächlichen Beginn des Abbiegens durch Umsehen vom nachfolgenden Verkehr und der nach der Verkehrslage gegebenen Möglichkeit eines gefahrlosen Einbiegens noch gesondert zu überzeugen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Wer das Linkseinbiegen vorschriftsmäßig angezeigt und sich vor dem Einbiegen überzeugt hat, daß ihn kein anderes Fahrzeug zu überholen beabsichtigt, braucht sich während des Einbiegens nach links nicht neuerlich überzeugen, ob nicht ein Fahrzeug im Begriffe ist, ihn zu überholen. Entscheidungstexte 2 Ob 92/58 Entscheidungstext OGH 30.04.1958 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2StVO §12 Abs1
Rechtssatz: Vor einem Einbiegen ist dann nach rückwärts zu blicken, wenn der Einbiegende damit rechnen muss, dass hinter ihm eine unklare Verkehrslage besteht und dass seine Zeichen von den hinter ihm kommenden Fahrzeugen missdeutet oder nicht wahrgenommen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 625/57 Entscheidungstext OGH 30.04.1958 2 Ob 625/57 Veröff: ZVR ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Trotz rechtzeitiger Anzeige der beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung nach links darf auf eine Sichtbeobachtung nach rückwärts im Regelfall nicht verzichtet werden. Entscheidungstexte 5 Os 661/57 Entscheidungstext OGH 11.04.1958 5 Os 661/57 Veröff: ZVR 1958/223 S 224 9 Os 205/59 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §82StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Wer zur Fahrbahnmitte abzweigt, hat sich zu überzeugen, ob sich kein anderer Verkehrsteilnehmer in kritischer Nähe, insbesondere in Überholstellung, befindet. Entscheidungstexte 6 Os 480/57 Entscheidungstext OGH 25.02.1958 6 Os 480/57 Veröff: ZVR 1958/155 S 172 2 Ob 51/81 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Schwerwiegendes Verschulden, wenn ein Kraftfahrer den Winker links betätigt, dann aber stehen bleibt und schließlich doch links einbiegt, ohne die nachfahrenden Verkehrsteilnehmer zu beachten (Rückspiegel). Entscheidungstexte 2 Ob 472/57 Entscheidungstext OGH 13.11.1957 2 Ob 472/57 Veröff: JBl 1958,125 = ZVR 1958/75 S 90 ... mehr lesen...