Norm
StVO §11 Abs2Rechtssatz
Nimmt ein Kraftwagenlenker, nachdem er vorschriftsmäßig sein beabsichtigtes Abbiegen nach links angezeigt hat, wahr, daß das zunächst hinter ihm nachkommende Fahrzeug ihn rechts zu überholen beginnt, so darf er darauf vertrauen, daß auch hinter diesem nachkommende weitere Fahrzeuge sein Abbiegemanöver zur Kenntnis nehmen und ihn nur mehr rechts und nicht etwa noch links überholen werden und braucht nicht diese weiteren Fahrzeuge noch fortlaufend im Rückspiegel zu beobachten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0073875Dokumentnummer
JJR_19600929_OGH0002_0090OS00149_6000000_001