RS OGH 1960/9/29 9Os149/60

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Veröffentlicht am 29.09.1960
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Norm

StVO §11 Abs2

Rechtssatz

Nimmt ein Kraftwagenlenker, nachdem er vorschriftsmäßig sein beabsichtigtes Abbiegen nach links angezeigt hat, wahr, daß das zunächst hinter ihm nachkommende Fahrzeug ihn rechts zu überholen beginnt, so darf er darauf vertrauen, daß auch hinter diesem nachkommende weitere Fahrzeuge sein Abbiegemanöver zur Kenntnis nehmen und ihn nur mehr rechts und nicht etwa noch links überholen werden und braucht nicht diese weiteren Fahrzeuge noch fortlaufend im Rückspiegel zu beobachten.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 149/60
    Entscheidungstext OGH 29.09.1960 9 Os 149/60
    Veröff: ZVR 1961/135 S 105 = SSt XXXI/89

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0073875

Dokumentnummer

JJR_19600929_OGH0002_0090OS00149_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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