Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Das Zufahren auf das rechte Bankett erforderte, auch wenn der Kraftfahrzeugführer bei Beginn dieses Manövers nur einen Meter vom rechten Fahrbahnrand entfernt gefahren war, jedenfalls eine, wenn auch geringe Änderung der Fahrtrichtung und verpflichtete ihn daher, diese Richtungsänderung anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen. Entscheidungstexte 5 Os 425/56 ... mehr lesen...