Norm
StVO §3 B1cRechtssatz
Betätigt der Lenker eines Fahrzeuges den Blinker so, daß schon mit einem Einbiegen nach rechts in eine Landstraße und nicht erst in die später rechts gelegene gesperrte Tankstelle gerechnet werden kann, so darf der aus der Landstraße Ausbiegende annehmen, daß kein Hindernis für seine Weiterfahrt besteht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0073237Dokumentnummer
JJR_19730710_OGH0002_0080OB00105_7300000_001