Norm
StVO §11 Abs2Rechtssatz
Der Lenker, der zwar unter rechtzeitiger Betätigung des linken Blinkers seinen Kastenwagen neben der Mittelachse der Fahrbahn eingeordnet hat, anschließend aber einen Bogen nach rechts ausführte, um in einem Zuge besser in eine links spitzwinkelig einmündende Zufahrt zu gelangen, muß sich durch einen (neuerlichen) Blick in den Rückspiegel unmittelbar vor dem Beginn des Abbiegemanövers von der Reaktion der nachkommenden Verkehrsteilnehmer überzeugen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073860Dokumentnummer
JJR_19680502_OGH0002_0110OS00039_6800000_001