Norm
KFG 1955 §82Rechtssatz
Was die Verpflichtung eines auf einer Fernverkehrsstraße nach links abbiegenden Kraftfahrzeuglenkers anbelangt, sich unmittelbar vor dem Einbiegen noch durch eine Beobachtung des nachfolgenden Verkehres von der Möglichkeit eines gefahrlosen Abbiegens zu überzeugen, besteht diese Verpflichtung nur insoweit, als die Verkehrslage vor dem Kraftfahrzeug, das gegenüber den ihre Richtung beibehaltenen Fahrzeugen im Nachrang ist, und in dem zu befahrenden Seitenweg eine Teilung der Aufmerksamkeit nach vorne, nach der Seite und nach hinten gestattet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0065614Dokumentnummer
JJR_19590430_OGH0002_0090OS00025_5900000_001