RS OGH 1959/4/30 9Os25/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1959
beobachten
merken

Norm

KFG 1955 §82
StVO §11 Abs2

Rechtssatz

Was die Verpflichtung eines auf einer Fernverkehrsstraße nach links abbiegenden Kraftfahrzeuglenkers anbelangt, sich unmittelbar vor dem Einbiegen noch durch eine Beobachtung des nachfolgenden Verkehres von der Möglichkeit eines gefahrlosen Abbiegens zu überzeugen, besteht diese Verpflichtung nur insoweit, als die Verkehrslage vor dem Kraftfahrzeug, das gegenüber den ihre Richtung beibehaltenen Fahrzeugen im Nachrang ist, und in dem zu befahrenden Seitenweg eine Teilung der Aufmerksamkeit nach vorne, nach der Seite und nach hinten gestattet.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 25/59
    Entscheidungstext OGH 30.04.1959 9 Os 25/59
    Veröff: RZ 1959,173 = ZVR 1960/76 S 59 = SSt XXX/41

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0065614

Dokumentnummer

JJR_19590430_OGH0002_0090OS00025_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten