Norm
StVO §11 Abs2Rechtssatz
Beim Linkseinbiegen in eine Hofeinfahrt ist es erforderlich, nach der Anzeige der beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung unmittelbar vor dem Abbiegen nochmals den von rückwärts kommenden Verkehr zu beobachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0073886Dokumentnummer
JJR_19591007_OGH0002_0020OB00328_5900000_001