Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ursula S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Maria Paumgartner, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Ö***** GmbH, *****, und 2. U***** AG, *****, beide vertreten durch Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer und Dr. ... mehr lesen...
Begründung: Am 23. 12. 2006 ereignete sich in Lauterach an der Kreuzung der Scheibenstraße mit der unbenannten Zufahrtsstraße zu einem Firmengelände ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin und die Erstbeklagte als PKW-Lenkerinnen beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist Halterin, die drittbeklagte Partei Haftpflichtversicherer des von der Erstbeklagten gelenkten PKWs. Die Erstbeklagte befuhr die 7,6 m breite, durch eine Leitlinie geteilte Fahrbahn der Scheibenstraße, die - aus ihrer ... mehr lesen...
Begründung: Am 12. 8. 2004 ereignete sich im Ortsgebiet von Innsbruck im Bereich der Kreuzung Hallerstraße/Anton-Rauch-Straße/Hoher Weg/Mühlauer Brücke ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen Motorrad sowie einem vom Erstbeklagten gelenkten und von der Zweitbeklagten gehaltenen Traktor. Die in zwei annähernd gleich breite Fahrstreifen unterteilte Fahrbahn im Unfallsbereich führt von der Hallerstraße kommend mit einer Breite von zumindest 7,7 m in Richtu... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vor. Am 1. 5. 2000 ereignete sich an der Kreuzung Industriestraße/Paitzriegelstraße in Bad Vöslau ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit dem von ihm gelenkten VW Golf... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 10. 1999 ereignete sich gegen 13.40 Uhr in der Gemeinde Mauer, Bezirk Amstetten, im Kreuzungsbereich der bevorrangten Bundesstraße B 122 und der durch das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" abgewerteten Landesstraße L 6218 im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten PKW und einem von der Erstbeklagten gehaltenen, vom Zweitbeklagten gelenkten und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW. Zum Unfallszeitpunkt herrschte Tagesl... mehr lesen...
Begründung: Am 25. 1. 2000 ereignete sich in Lustenau ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW und ein LKW mit Schweizer Kennzeichen beteiligt waren. Der Kläger begehrt den Ersatz seiner Schäden mit der
Begründung: , er sei nach Betätigung des Blinkers aus einem Kreisverkehr in die Dornbirner Straße abgebogen. Unmittelbar vor ihm sei Alexander L***** mit einem LKW (mit Schweizer Kennzeichen) aus einer Tankstelle in die Dornbirner Straße eingefahren. Der Kläger sei ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Der Berufung des Angeklagten gab das Landesgericht Innsbruck nicht Folge (Urteil vom 8. Oktober 1999, AZ II Bl 275/99). Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 6. 1997 ereignete sich auf der Attergau Landesstraße ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des von ihm gehaltenen Motorrades Marke Suzuki, und der Erstbeklagte als Lenker eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten VW-Busses beteiligt waren. Der unfallskausale Schaden des Klägers beträgt S 138.887,--, jener des Zweitbeklagten S 20.662,20. Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien Z... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 11 Abs 2 StVO hat "der Lenker eines Fahrzeuges" die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Dem Gesetzeswortlaut läßt sich aber nicht entnehmen, daß es sich dabei um eine höchstpersönliche Pflicht des Lenkers handelt. Vielmehr ergibt sich aus dem Schu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7.5.1995 ereignete sich ein Unfall, an dem der Erstkläger als Lenker seines Mopeds, auf dem er die Zweitklägerin mitgeführt hatte, und die Erstbeklagte als Lenkerin eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Erstkläger begehrt die Zahlung einer kapitalisierten Rente von S 29.419 sA, einer monatlichen Rente von S 2.263 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für zukünftige unfallskausale Schäden... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1cStVO §11 Abs2
Rechtssatz: Solange der Lenker eines Kraftfahrzeuges seine Absicht, die Fahrtrichtung zu ändern, nicht angezeigt hat, sind andere Verkehrsteilnehmer - hier der entgegenkommende - zur Annahme berechtigt, das Fahrzeug werde seine Fahrtrichtung nicht ändern, also geradeaus weiterfahren, weil sie darauf vertrauen dürfen, daß der Lenker des anderen Kraftfahrzeuges andernfalls seine Absicht, die Fahrtrichtung zu ändern ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. Juni 1986 ereignete sich gegen 0,40 Uhr in Graz auf der Neutorgasse südlich des Andreas-Hofer-Platzes ein Verkehrsunfall, an dem Johannes C*** als Lenker des PKW des Klägers mit dem Kennzeichen G 506 und der Erstbeklagte als Lenker des Omnibusses mit dem Kennzeichen St 13.110 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Omnibusses. Die beiden in Richtung Süden fahrenden Fahrzeuge kollidierten bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Juli 1983 gegen 22,40 Uhr ereignete sich auf der Phyrnpaßbundesstraße B 138 bei Straßenkilometer 53,020 im Gemeindegebiet St. Pankratz ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des Motorfahrrades Puch MC 50 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 205.157 sowie der Erstbeklagte als Lenker und Halter des PKWs Ford Capri 3,0 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 545.459 beteiligt waren. Die zweitbeklagte Partei war der Haftpflichtversicherer des PKWs d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 7. 1982 ereignete sich gegen 17,05 Uhr im Ortsgebiet von S***** im Kreuzungsbereich der Bundesstraße ***** mit der Landesstraße ***** ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem Motorfahrrad, polizeiliches Kennzeichen N *****, sowie der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW, polizeiliches Kennzeichen N *****, beteiligt waren. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche geltend und begehrte die Feststellung der ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Ein zweimaliges bis dreimaliges Blinken, nach welchem sich der Blinker infolge der Blinkerrückstellungsautomatik wieder abstellt, kann nicht als ausreichende Anzeige des bevorstehenden Wechsels des Fahrstreifens angesehen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 213/82 Entscheidungstext OGH 17.11.1981 2 Ob 213/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 Abs1StVO §11 Abs2StVO §12 Abs1 1StVO §18 Abs1
Rechtssatz: Schadensteilung 2 : 1 zu Lasten dessen, der beim Einbiegen nach links grob gegen § 11 sowie § 12 Abs 1 StVO verstößt, während der andere einen zu geringen Tiefenabstand einhält. Entscheidungstexte 8 Ob 109/81 Entscheidungstext OGH 02.07.1981 8 Ob 109/81 ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Solange ein Fahrzeug im Rechtseinbiegen begriffen ist, wäre eine Betätigung des linken Blinkers verfrüht. Entscheidungstexte 8 Ob 110/81 Entscheidungstext OGH 04.06.1981 8 Ob 110/81 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0073873 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 Abs1StVO §11 Abs2StVO §18 Abs1
Rechtssatz: Eine Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagen - Lenkers, der erst unmittelbar vor dem Linkseinbiegen in Hauszufahrt die Änderung der Fahrtrichtung anzeigt und den nachkommenden Personenkraftwagen übersieht, dessen Lenker den erforderlichen Tiefenabstand unterschreitet, erscheint jedenfalls nicht zum Nachteil des Linkseinbiegers. Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §11 Abs2
Rechtssatz: § 11 Abs 2 StVO ist eine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 129/78 Entscheidungstext OGH 03.04.1979 2 Ob 129/78 8 Ob 167/82 Entscheidungstext OGH 02.09.1982 8 Ob 167/82 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Vor dem Einbiegen ist nach rückwärts zu blicken, wenn das einbiegende Fahrzeug noch nicht eingeordnet ist, sondern lediglich Blinkzeichen gegeben hat. Entscheidungstexte 2 Ob 27/79 Entscheidungstext OGH 03.04.1979 2 Ob 27/79 8 Ob 277/80 Entscheidungstext OGH 15.01.1981 8 Ob 277/80 Vgl auch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §11 Abs1StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 11 Abs 1 und 2 StVO erstreckt sich nicht nur auf das unmittelbar nachfahrende Kraftfahrzeug. Entscheidungstexte 2 Ob 202/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 2 Ob 202/78 Veröff: ZVR 1980/16 S 22 2 Ob 129/78 Entscheidungstext OGH 03.04.1979 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Die Frage der Zeichengebung stellt gemäß § 11 Abs 2 StVO nur eine zusätzliche Verpflichtung für den Lenker, der die Fahrtrichtungsänderung oder den Fahrstreifenwechsel vornehmen will, dar. Entscheidungstexte 8 Ob 103/78 Entscheidungstext OGH 28.06.1978 8 Ob 103/78 Veröff: ZVR 1979/60 S 71 Schlagworte S... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z27StVO §11 Abs2StVO §24 Abs1 lita
Rechtssatz: Kommt ein Personenkraftwagen beim verspäteten Rechtsabbiegen und dem Versuch, die Gehsteigkante zu überfahren, infolge der Höhe dieser Kante zum Stillstand, so begeht dessen Lenker nur einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 11 Abs 2 StVO, wenn er die Fahrtrichtungsänderung nicht rechtzeitig anzeigt, nicht aber einen Verstoß gegen die Bestimmung des § 24 Abs 1 lit a StVO, da das... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 Abs2StVO §18 Abs1StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz: Verschuldensaufteilung 2 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagen - Lenkers, dessen Geschwindigkeit um fünf bis zehn km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit von fünfzig km/h überschritt und der einen zu geringen Tiefenabstand einhielt gegenüber dem Personenkraftwagen - Lenker, der die bevorstehende Fahrtrichtungsänderung nicht rechtzeitig anzeigte. Ents... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2StVO §15 Abs3
Rechtssatz: Das Übersehen eines in Tätigkeit befindlichen Blinkers ist stets schwerwiegend (ZVR 1974/160). Entscheidungstexte 2 Ob 191/77 Entscheidungstext OGH 20.10.1977 2 Ob 191/77 Veröff: ZVR 1978/100 S 175 8 Ob 120/78 Entscheidungstext OGH 12.07.1978 8 Ob 120/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §3 B1cStVO §9 Abs6StVO §11 Abs2
Rechtssatz: Fährt ein Fahrzeuglenker trotz einem auf seinem Fahrstreifen befindlichen nach links weisenden Richtungspfeil geradeaus weiter und wird durch ein vor der Kreuzung geradeaus fahrendes, nach der Kreuzung nach links gelenktes (bedeutet keinen Fahrstreifenwechsel) Fahrzeug abgedrängt, so verantwortet er allein das Verschulden am Unfall. Entscheidungstexte ... mehr lesen...