Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0088 E 28. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Auf die zivilrechtliche Einstufung der Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit als Geschäftsführer kommt es nicht an. ... mehr lesen...
Im Ergebnis einer im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft für den Zeitraum 1997 bis 2000 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht vom 17. April 2001 bzw. den Beilagen dazu u.a. fest, dass im Prüfungszeitraum an den (vorher zu 25 %) seit 1. April 1998 zu 65 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer der Beschwerdeführerin Bezüge in Höhe von 370.000 S (für den Rest des Jahres 1998), 800.000 S (für 1999) und 750.000 S (f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0094 E 27. August 2002 RS 3 Stammrechtssatz Für die Annahme einer laufenden Entlohnung reicht es (noch) aus, wenn die Geschäftsführervergütung dem Verrechnungskonto jährlich gutgeschrieben wird (Hinweis E 29.1.2002... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Eingliederung in den Betrieb der Gesellschaft konnte die Behörde aus der auf Dauer angelegten Leistungserbringung ableiten, wobei es auf eine mangelnde Bindung des Geschäftsführers an Arbeitszeit und Arbeitspausen nicht ankommt (Hinweis E ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeschriftsatz und dem in Ablichtung beiliegenden angefochtenen Bescheid ist zu entnehmen, dass die belangte Behörde der beschwerdeführenden GmbH im Instanzenzug für den Zeitraum der Jahre 1998 bis 2000 Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für die Geschäftsführerbezüge des zu 84 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführers vorgeschrieben hat. Dazu vertrat die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid die Auffassung, die Beschäftigung des Ges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;IESG;
Rechtssatz: Der Ausschluss von gesetzlichen Schutzbestimmungen etwa nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht entscheidungswesentlich (Hinweis E 31. Jänner... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Der Einwand, der Geschäftsführer habe nach dem "Geschäftsführer-Werkvertrag" Telefon und Büro in der eigenen Wohnung, Fachliteratur und Kosten der Berufsfortbildung selbst zu tragen, zeigt nicht auf, dass den Geschäftsführer das Risiko von Schwankungen ins Gewicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer fixen monatlichen Entlohnung liegt kein einnahmenseitiges Wagnis vor, wie es für Unternehmer eigentümlich ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2003140057.X01 Im RIS seit 09... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem - dieser in Ablichtung beiliegenden - angefochtenen Bescheid ist zu entnehmen, dass die belangte Behörde der beschwerdeführenden Gesellschaft für den Zeitraum 1996 bis 1999 Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für die Geschäftsführerbezüge des (nach dem angefochtenen Bescheid) zu 100 % bzw. (nach der Beschwerde) zu 95 % an der Alleingesellschafterin der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers vorgeschrieben hatte. I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spricht für die Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft (Hinweis E 18. Juli 2001, 2001/13/0084). Der Umstand, dass sich der Betätigun... mehr lesen...
Im Ergebnis einer im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht vom 9. Februar 2001 bzw. den Beilagen dazu fest, dass im Prüfungszeitraum an den Geschäftsführer der Beschwerdeführerin Bezüge ausbezahlt worden seien. Ab dem Jahr 1998 seien von diesen Bezügen Dienstgeberbeiträge und Zuschläge entrichtet worden. Für die Jahre 1996 und 1997 seien diese Beiträge "noch offen". Der Geschäftsführer sei im Prüfung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die zur
Begründung: eines Unternehmerwagnisses vorgebrachten Ausführungen, der Gesellschafter-Geschäftsführer hafte "wie ein Einzelunternehmer" für betriebliche Kredite und verliere bei Insolvenz des Unternehmens seine Einkunftsquelle und auf Grund seiner Privathaf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80;BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0035 E 22. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die persönlichen Haftungen (etwa nach §§ 9 und 80 BAO, § 9 VStG ua) treffen nicht nur die Gesellsch... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OEG ist Rechtsnachfolgerin der S GmbH (im Folgenden: GmbH), welche mit Beschluss der Generalversammlung vom 22. September 1999 durch Übertragung des Unternehmens auf die Beschwerdeführerin umgewandelt wurde. Im Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung wurden der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Finanzamtes vom 21. Mai 2001 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für Vergütungen vorgeschrieben, die d... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist ausschließlich die Frage strittig, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer der beschwerdeführenden Partei bezogenen Vergütungen als Einkünfte im Sinne des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren und daher von der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Recht für diese Geschäftsführervergütungen Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) samt Zuschlägen (DZ) abgeführt worden sind. Mit Eingabe vom Dezember 1999 beantragte d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Für steuerliche Zwecke ist zwischen der Stellung als Geschäftsführer und jener als Gesellschafter zu unterscheiden. Als "Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" im Sinne des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 kommen solche Zuwendungen nicht in Betracht, die ihr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Gebührt dem Geschäftsführer nach der Honorarvereinbarung in jedem Fall - somit auch in einer Verlustsituation - ein (wertgesicherter) "Sockelbetrag" von jährlich 504.000 S (monatlich 42.000 S) für die Geschäftsführung, so steht ein derartiger Mindestfixbezug der A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 1; (hinsichtlich der in der
zitierten Vorjudikatur angeführten Kriterien für das Vorliegen der
Beschäftigung des wesentlich Beteiligten für die Gesellschaft)
2003/13/0018 E VS 10. November 2... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Bezüge ihres wesentlich (zu 99 % bzw. 100 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers Dienstgeberbeiträge nach § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag nach § 57 Abs. 7 und 8 Handelskammergesetz (ab 1999 § 122 Abs. 7 und 8 Wirtschaftskammergesetz 1998) vorgeschrieben. Begründend wird u.a. ausgeführt, die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0181 E 29. Jänner 2003 RS 2 Stammrechtssatz Unternehmerwagnis liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend von seinen unternehmerischen Fähigkeiten und seinem Fleiß sowie von den Zufälligkeiten des Wirtscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0060 E 18. Dezember 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass das Risiko, welches der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle der Übernahme einer Bürgschaft für Verbindlichk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Für die Erzielung von Einkünften nach § 22 Z. 2 EStG 1988 kommt es auf die Frage der Weisungsgebundenheit nicht an. Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 1. März 2001, G 109/00, Slg. 16.098, wird unter Anführung der Rechtsprechung des... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Jahre 1994 bis 1996 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) und Beträge an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nach § 57 Handelskammergesetz (HKG) vorgeschrieben. Die belangte Behörde führt zusammengefasst begründend aus, dass im Zuge einer den Zeitraum vom 1. Jänner 1992 bis 31. Dezember 1996 umfassenden ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Jahre 1994 bis 1996 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) und Beträge an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nach § 57 Handelskammergesetz (HKG) vorgeschrieben. Die belangte Behörde führt zusammengefasst begründend aus, dass im Zuge einer den Zeitraum vom 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1996 umfassenden ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die zum Bestehen eines Unternehmerwagnisses von der Gesellschaft angeführten gesetzlichen Haftungsrisken im Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung der Geschäftsführerpflichten begründen kein bedeutsames Unternehmerwagnis; sie treffen a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die von der Gesellschaft ins Treffen geführte Anzahl von gleichzeitigen, neben der Geschäftsführertätigkeit ausgeübten Erwerbstätigkeiten des Gesellschafter-Geschäftsführers ist für die Einstufung der Tätigkeit des Geschäftsführers unter die B... mehr lesen...
Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die dem zu 75 % an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Vergütungen von 980.000 S (1995), 840.000 S (1996), 910.000 S (1997), 840.000 S (1998) und 840.000 S (1999) nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einbezogen worden seien. Das Finanzamt erließ einen entsprechenden Nachforderungsbescheid. Die dagegen erhobene B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, wer die Sozialversicherungsbeiträge trägt, leistet keinen Beitrag zur Lösung der Frage, ob Einkünfte gemäß § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vorliegen (Hinweis E 25.9.2001, 2001/14/0117). In der Übernahme einer den Geschäftsführer treffenden Beitragspfli... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht u.a. fest, dass der an den Geschäftsführer K.H. bezahlte Bezug "von DB u. DZ-Berechnung befreit" worden sei, und errechnete eine Nachforderung für 1996 und 1997. Das Finanzamt setzte dementsprechend mit Bescheid vom 30. November 1998 "über den Prüfungszeitraum 1.1.1995 bis 31.12.1997" den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zusch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Soweit die abgabepflichtige GmbH vorträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer sei alters- und gesundheitsbedingt kaum mehr in der Lage gewesen, sich den täglichen Geschäften zu widmen, ist ihr entgegen zu halten, dass dies die Eingliederung in... mehr lesen...