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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Bei einer fixen monatlichen Entlohnung liegt kein einnahmenseitiges Wagnis vor, wie es für Unternehmer eigentümlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003140057.X01Im RIS seit
09.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013