Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Der Einwand, der Geschäftsführer habe nach dem "Geschäftsführer-Werkvertrag" Telefon und Büro in der eigenen Wohnung, Fachliteratur und Kosten der Berufsfortbildung selbst zu tragen, zeigt nicht auf, dass den Geschäftsführer das Risiko von Schwankungen ins Gewicht fallender nicht überwälzbarer Ausgaben getroffen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003140057.X03Im RIS seit
09.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013