Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ausdrücke "Obergauner" und "Blindgänger" im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Kläger als Vorstandsmitglieder eines größeren Unternehmens sind Werturteile mit einem der Überprüfung zugänglichen Tatsachenkern. Bei Tatsachenbehauptungen, die in die Ehre eines anderen eingreifen, hat der Täter nach der sogenannten Unklarheitenregel die Äußerung in der für ihn ungünstigsten Auslegungsform zu vertreten (MR 1994, 111 mwN;... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Beklagte sind Gemeinderäte und Abgeordnete im Wiener Gemeinderat bzw Landtag. Sie gehören verschiedenen politischen Parteien an. Der Kläger war führender Funktionär (Vizeobmann) eines Fußballvereins, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war. Der Beklagte griff den Kläger in einer Presseaussendung vom 17. 3. 1995 wegen der Vorgänge rund um den Fußballclub an. Der Kläger brachte daraufhin eine auf § 1330 ABGB gestützte Klage auf Unterlassu... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. Februar 1995 im Plenum des Nationalrates abgegebene Wortmeldung der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden nur Kläger), des Bundesparteiobmannes einer politischen Partei, der stimmen- und mandatsstärksten Oppositionspartei, und Abgeordneten zum Nationalrat, zum Thema Briefbombenattentate und insbesondere des Bombenattentats in Oberwart hatte folgenden Inhalt: "Denn das Nichtintegrieren einer ethnischen Minderheit, die schon einmal vor 50 Jahren fa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Superintendentin der evanglische Kirche AB im Bundesland Burgenland. In der Augustausgabe 1997 einer Druckschrift der beklagten Medieninhaberin, die eine im Landtag vertretene politische Partei ist, wurde auf dem Titelblatt unter der Überschrift "Eitelkeit statt Seelsorge?" und unter dem Subtitel "Superintendentin K***** wurde durch Auftritte in Spielfilmen und politische Kommentare, welche sich vornehmlich gegen die F***** richten, bekannt"... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Beantragt der Kläger die Fällung eines Versäumungsurteiles nach §§ 396 und 398 Abs 1 ZPO, so hat das Gericht das auch durch etwa vorliegende Beweise unwiderlegte tatsächliche Vorbringen des Klägers für wahr zu halten, aber doch u.a. die Schlüssigkeit der Klage als eine der Voraussetzungen für die Fällung eines dem Antrag des Klägers stattgebenden Versäumungsurteiles von Amts wegen zu prüfen (SZ 47/93; EvBl 1978/181; eco... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Betreiberin des Lokalradiosenders "G*****", der am 1. 4. 1998 um 11 Uhr (nach vorangegangener massiver Werbetätigkeit) den Sendebetrieb aufgenommen hat. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Betreiberin des Regionalsenders "A*****", der drei Jahre vor der Klägerin den Sendebetrieb aufgenommen hat. Beide Sender werden durch entgeltliche Werbeeinschaltungen finanziert und sind für die Hörer kostenlos, beide haben ähnliche Musikprogra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit den beanstandeten Äußerungen, ihre "Eye Phorics"-Brille sei die an Gewicht leichteste Brille der Welt, sie sei eine ultraleichte Maßbrille und die leichteste und bequemste Brille, die ein Brillenträger je getragen habe, behauptet die Beklagte in werbewirksamer Weise eine Spitzenstellung für ihr beworbenes Produkt. Die Beweislast für die Unrichtigkeit dieser zweifellos als ernst gemeinte Tatsachenbehauptung aufzufasse... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden nur Kläger) war als Mandatar der SPÖ Vizebürgermeister einer oberösterreichischen Gemeinde und Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 27. Juni 1997 der - zwischenzeitig nach Bestätigung eines Zwangsausgleiches aufgehobene - Konkurs eröffnet wurde; die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) ist als Mandatar der ÖVP Bürgermeister derselben Gemeinde und machte in ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war von 1991 bis 1995 in einem Museum als einer von 50 Aufsehern beschäftigt. Der Viertkläger war in dieser Zeit wie der Beklagte Aufseher, die übrigen Kläger waren Oberaufseher. Insgesamt hatten die Aufseher im Museum sechs Oberaufseher als Vorgesetzte. Der Beklagte berichtete gegenüber Journalisten und in einer Fernsehsendung über Mißstände am Arbeitsplatz. In Zeitungen erschienen im Jahr 1997 Artikel unter den Titeln "Lose Sitten im Museum", "Über Mob... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Vereine sind Rechtsträger zweier Schulen mit Öffentlichkeitsrecht. Der Unterricht in ihren Schulen in der ersten bis neunten Schulstufe ist zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht als geeignet anerkannt. Auch die weiterführenden Schulstufen (bis zur 12.) sind vom zuständigen Bundesministerium anerkannt. Die sogenannten Waldorf-Schulen oder Rudolf Steiner Schulen werden durch die öffentliche Hand gefördert. Der im Namen der Kläger aufscheinende Rudolf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Welchen Sinngehalt das von der Veröffentlichung der Beklagten angesprochene Publikum den Aussagen entnimmt, hängt nach ständiger Rechtsprechung sowohl bei einer nach § 7 Abs 1 UWG zu beurteilenden Ankündigung als auch nach § 1330 Abs 2 ABGB nicht davon ab, wie die Behauptungen gemeint waren, sondern davon, wie sie zumindest ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise bei ungezwungener Auslegung verste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das klagende Stift betreibt in Massentierhaltung die Schweine- und Rinderzucht, bis Ende August 1995 betrieb sie auch die Hühnerzucht in Form einer sogenannten Batteriehaltung. Gegen die Massentierhaltung trat der beklagte Verein in einer Fernsehsendung vom 2.8.1995 sowie durch Verteilung von Flugblättern anläßlich einer Demonstration vor dem Landwirtschaftsbetrieb des Klägers und weiters in einer Presseaussendung vom 21.12.1995 auf. Mit der am 11.12.1995... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte vertreiben Edelstahlkochtöpfe; die Edelstahlkochtöpfe der Erstbeklagten sind solche der Marke "AMC". Die Klägerin bietet die Edelstahlkochtöpfe neben anderen Waren, insbesondere Naturhaarbetten und Matratzen, bei Verkaufsveranstaltungen in Gaststätten an. Für diese Verkaufsveranstaltungen wurde in Postwurfsendungen mit der Überschrift "Achtung Konkursware" geworben; darin wurden die Edelstahlkochtöpfe mit "fettfrei/wasserloses Garen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der OGH auch im Provisorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz und hat von demjenigen Sachverhalt auszugehen, den das Rekursgericht als bescheinigt angesehen hat. Tatsachen, die das Rekursgericht als nicht bescheinigt annimmt, können in die rechtliche Betrachtung nicht einbezogen werden (ÖBl 1990, 100 - Filmangebot des Monats; ÖBl 1991, 137 - Udo Proksch mw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitkläger ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Erstklägerin. In der Ausgabe der Tageszeitung "Kurier" vom 16.2.1994 erschien auf Seite 8 der vom Erstbeklagten verfaßte und gezeichnete Artikel: Die Kläger begehrten, die Beklagten zur Unterlassung, zum Widerruf und zur Veröffentlichung des Widerrufs einer ganzen Reihe von in diesem Artikel enthaltenen, nach ihrem Vorbringen wahrheitswidrigen ehrenbeleidigenden und rufschädigenden, hins... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 7 UWG erfordert eine Behauptung oder Verbreitung von Tatsachen zu Zwecken des Wettbewerbs. Entscheidend für die Qualifikation einer Äußerung als Tatsachenbehauptung ist, ob sich ihr Bedeutungsinhalt nach dem Verständnis der Adressaten (auf den subjektiven Willen des Äußernden kommt es nicht an) auf einen Tatsachenkern zurückführen läßt, der einem Beweis zugänglich ist (Korn/Neumayer Persönlichkeitsschutz im Zivil- un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen § 7 UWG verstößt, wer zu Zwecken des Wettbewerbs über (ua) die Waren oder Leistungen eines anderen nicht erweislich wahre Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Inhabers zu schädigen. Tatsachen im Sinne des § 7 UWG sind Umstände, Ereignisse und Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bekannter oder zu erm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob dem Dritten, mit dem das Geschäft geschlossen wurde, die Verbotswidrigkeit der Handlung bekannt sein mußte, ist eine Rechtsfrage (SZ 56/36; SZ 61/21), deren Beantwortung stets von den Umständen des Einzelfalles abhängt (8 Ob 11/90). Die Revisionswerberin vermag eine diesbezügliche offenkundige Fehlbeurteilung im angefochtenen Urteil nicht aufzuzeigen: Ob Unkenntnis im Sinne des § 8 Abs 3 AO vorwerfbar ist, ist nach d... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4fUWG §7 A
Rechtssatz: Sittenwidrige schlagwortartige Pauschalherabsetzung von Mitbewerbern sind auch nicht mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung zu rechtfertigen. Entscheidungstexte 4 Ob 78/98v Entscheidungstext OGH 31.03.1998 4 Ob 78/98v 4 Ob 98/07a Entscheidungstext OGH 04.09.2007 4 Ob 98/07a V... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs der Beklagten römisch eins. Zum Revisionsrekurs der Beklagten A2a) Bescheinigt ist, daß 1996 in Optikerfachgeschäften für eine neue Brille im Durchschnitt S 3.350.- ausgegeben worden sind, in Geschäften, die einer "Kette" zugehören (wie unter anderem auch jene der Beklagten) hingegen nur S 2.214.-. Daraus läßt sich jedoch noch nicht der zwingende Schluß ziehen, daß ein Brillenkauf bei den Augen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist Redakteur der Neuen Kronen-Zeitung, die Zweitbeklagte Medieninhaberin. In der Ausgabe vom 16.11.1995 für Steiermark erschien nachstehender Artikel: Der Kläger begehrt wie aus dem
Spruch: ersichtlich. Durch die in Vermutungs- und Verdächtigungsform geäußerten Tatsachenbehauptungen, der Kläger habe sich durch Gewährung eines Privatdarlehens an den Chef der Wohnbaugenossenschaft eine in deren Eigentum stehende Liegenschaft zu einem weit un... mehr lesen...
Begründung: In teilweiser Abänderung des Ersturteiles gab die zweite Instanz dem auf § 1330 ABGB gestützten Klagebegehren statt, der beklagte Student habe in Zukunft Äußerungen wie "... (klagender Universitätsassistent) verleumdet", "... (Kläger) hat einen Universitätsprofessor überredet, den Beklagten nicht zu prüfen" sowie ähnliche Aussagen zu unterlassen, und wies das Mehrbegehren, der Beklagte habe Äußerungen zu unterlassen, durch die dem Kläger implicite der Vorwurf gemacht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte hat sich in der beanstandeten Werbeeinschaltung auf die FESA (Fachzeitschriften Empfänger Struktur Analyse) 1991/92 und auf eine Umfrage des Institutes für Grundlagenforschung im März 1996 bezogen. Nach der von ihr in diesem Zusammenhang abgedruckten Graphik hat ihre Zeitschrift "E *****" eine Reichweite von 82 %; das "E-*****" der Klägerin eine Reichweite von 80 %. Das Erstgericht hat die Schwankungsbreite ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt ua Bäder zur Herstellung von Zahnersatzteilen auf galvanischem Weg, die zum überwiegenden Teil in W*****-Geräten, aber auch in Geräten der Firma G***** verarbeitet werden. Daneben erbringt sie - im Zusammenhang mit dieser Technik - Dienstleistungen, so auch die Wartung von Galvano-Geräten der Marken W***** und G*****. Ihre Geschäftstätigkeit übt sie in Deutschland und in Österreich aus. Die Beklagte führt ebenfalls Wartungen von Galvan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Bundesparteiobmann einer im Nationalrat vertretenen politischen Partei. Der Beklagte war bis Anfang des Jahres 1997 Bundeskanzler der Republik Österreich und Vorsitzender einer anderen politischen Partei. Bei der traditionellen Kundgebung dieser Partei auf dem Rathausplatz in Wien am 1.Mai 1995 war eine Rücktrittsaufforderung der Partei des Klägers gegenüber einem der Partei des Beklagten zugehörigen Bundesminister ein Schwerpunkt der Themen. ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 AUWG §14 A
Rechtssatz: "Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs" ist eine Tatbestandsvoraussetzung, die im
Spruch: jedenfalls dann nicht gesondert angeführt werden muß, wenn schon aus der Art des der Beklagten untersagten Verhaltens folgt, daß das Unterlassungsgebot nur ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs erfaßt. Entscheidungstexte 4 Ob 358/97v Entscheidungstext OGH 09.12.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Verbot, irreführende und unrichtige Preisvergleiche anzustellen, mit der Maßgabe bestätigt, daß dieses Verbot (nur) gilt, wenn "zwischen den Gläsern der verglichenen Brillen unterschiedliche Qualitätsmerkmale bestehen". Damit hat das Berufungsgericht der Klägerin nicht etwas zugesprochen, was diese nicht beantragt hatte (§ 405 ZPO), sondern es hat das Unterlassungsgebot eingeschränkt. Die Kl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob Tatsachen verbreitet wurden und welcher Sinngehalt (Bedeutungsinhalt) der Äußerung entnommen werden kann, auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung an, wobei das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers, nicht aber der subjektive Wille des Erklärenden maßgeblich ist (MR 1995, 16 mwN; 6 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung einer Angabe nach § 7 UWG kommt es - anders als nach § 2 UWG - nicht darauf an, welchen Eindruck der flüchtige Durchschnittsbetrachter gewinnt, sondern ob es sich nach der Verkehrsauffassung um eine herabsetzende Tatsachenbehauptung handelt (s Koppensteiner, Österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht3 § 26 Rz 5). Daß nicht der flüchtige, sondern nur der aufmerksame Betrachter eine Angabe als ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung "Tatsachen" im Sinne des § 7 Abs 1 UWG sind - unabhängig von der im Einzelfall gewählten Formulierung - Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bekannter oder zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit nachprüfbaren Inhalt. Nicht von § 7 UWG umfaßt sind hingegen das Behaupten und Verbreiten solcher Tatsachen, die erweislich wahr sind, sowie von W... mehr lesen...