Begründung: In Reaktion auf einen Leserbrief, der den Tiergarten H***** positiv hervorhob und den Leser aufforderte, Patenschaften für Tiere zu übernehmen, verfaßte der Obmann des beklagten Vereins einen Leserbrief, in welchem er den Tiergarten H***** namentlich erwähnte und Zootierhaltung als Tierquälerei bezeichnete. Er führte wörtlich aus: "Sie (die Verfasserin des Leserbriefes) sollte einen Aufruf zum mehrmaligen Besuch und zur Übernahme von Zootierpatenschaften besser unter... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Verfahrensmangel ist aus rechtlichen Gründen zu verneinen: Selbst wenn das Vorbringen der Beklagten, sie habe den beanstandeten Materialvergleich nur einmal an Dritte weitergegeben (S 17), bescheinigt worden wäre, ließe sich daraus nicht auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr schließen, weil es weder unmöglich noch auch nur unwahrscheinlich ist, daß die Beklagte, die die Berechtigung ihrer Äußerunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Landtagsabgeordneter und Vertreter einer Teilorganisation (die die Interessen des Bauernstandes vertritt) einer politischen Partei. Die Erstbeklagte ist Journalistin, Redakteurin und Ressortleiterin der "K***** Zeitung". Die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin dieser Zeitung. Im Jänner 1995 kam es zu einer Protestveranstaltung von Bauern gegen die Folgen des EU-Beitritts für den Bauernstand. Der klagende Politiker war anwesend u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Tatsachen im Sinn des § 7 Abs 1 UWG (und des § 1330 Abs 2 ABGB) sind - im Gegensatz zu objektiv nicht überprüfbaren Werturteilen, welche erst aufgrund einer Denktätigkeit gewonnen werden und eine rein subjektive Meinung des Erklärenden wiedergeben - Umstände, die ihrer allgemeinen Natur nach objektiv überprüfbar sind (stRspr SZ 60/255; ÖBl 1993, 84 und 1994, 111; Korn/Neumayr Persönlichkeitsschutz im Zivil- und Wettbewe... mehr lesen...
Begründung: Die Wochenzeitung "D*****" berichtete in ihrer Ausgabe Nr. 35 vom 28.8.1996 unter der Überschrift "Schuldet die K***** Zeitung (M*****) seit Jahren Tausenden Zeitungs-(Haus-)Zustellern das Weihnachts- und Urlaubsgeld?" wie folgt: "In diesen Tagen konnte sich ein früherer Mitarbeiter der M***** (das sind praktisch die K***** Zeitung und der K***** gemeinsam) bei Gericht - und zwar beim VwGH, also in letzter Instanz - durchsetzen. Er erreichte, daß ihm bestätigt wurd... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen des Revisionswerbers, wonach der Oberste Gerichtshof eine Unzulässigkeit des Rechtsweges und damit die Nichtigkeit des berufungsgerichtlichen Urteiles ungeachtet der vom Berufungsgericht verworfenen Nichtigkeitsberufung noch wahrzunehmen habe, nehmen auf die Bestimmung des § 42 Abs 3 JN nicht Bedacht. Danach kann ein Ausspruch über die Unzulässigkeit des Rechtsweges nicht erfolgen, wenn ihm in Ansehung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem vom Kläger gegen den Beklagten zu 2 Cg 20/94i des Erstgerichtes aus den Anspruchsgründen der Rufschädigung und Ehrenbeleidigung angestrengten Verfahren erließ der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung (4 Ob 6/93). Dem Beklagte wurde für die Dauer des Rechtsstreites verboten, Äußerungen des Inhalts, der Kläger: 1. stehe mit jemandem in Partnerschaft, der schwerstens belastet sei und mache mit diesem gemeinsame Sache, 2. komme aus dem Fi... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile gehören zwei großen, international tätigen Pharmakonzernen an und stehen in Österreich hinsichtlich des Vertriebes von Arzneimitteln, die den LDL-Cholesterinspiegel senken sollen, im Wettbewerb. Die Beklagte vertreibt das Produkt Zocord 'R', das den Wirkstoff Simvastatin enthält. Die Klägerin vertreibt die Produkte Selipran und Pravachol, die den Wirkstoff Pravastatin enthalten. Die Beklagte verteilte den vorliegenden Folder "Zocord rettet Leben" in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betrieb einen Privatsender mit Standort in der Slowakei und strahlte damit das Rundfunkprogramm "Radio CD" nach Österreich. Die Einnahmen der Beklagten stammen ua aus dem Verkauf von - an die österreichische Bevölkerung gerichteter - Werbung. In der Zeitschrift "C*****" vom August 1995 erschien auf Seite 163 eine ganzseitige Werbeeinschaltung mit folgendem Wortlaut: "SCHWARZHÖRER WILLKOMMEN! RADIO CD UKW 96.6" Der klagende Österreichisc... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4UWG §7 DUWG §7 F3
Rechtssatz: Ein Preisvergleich, der unrichtige Angaben über die Preise des konkret genannten Konkurrenten enthält, verstößt zwar nicht gegen § 2 UWG, weil es sich dabei nicht um unrichtige Angaben über eigene geschäftliche Verhältnisse handelt. Er verstößt jedoch gegen § 7 UWG, weil in der wahrheitswidrigen Angabe eines höheren Vergleichspreises eine Kreditschädigung des Konkurrenten liegt. E... mehr lesen...
Norm: UWG §7 ÜbsUWG §7 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 7 UWG A Allgemeines B Behauptung, Verbreitung C Tatsache D Schädigungseignung E Unwahrheit: 1. Allgemeines 2. Beweislast 3. Vertrauliche Mitteilungen F Einzelfälle: 1. Angriff auf das Unternehmen 2. Angriff auf dessen Inhaber oder Leiter 3. Angriff auf die Waren oder Leistungen G Rechtsfolgen (insbesondere Widerruf) H Verhältnis zu anderen Vorschriften (siehe Informati... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §7
Rechtssatz: Unrichtige herabsetzende Angaben über das Unternehmen eines anderen fallen unter § 7 UWG. In den Fällen unzutreffender vergleichender Werbung ist eine Konkurrenz der Tatbestände nach § 2 und § 7 UWG möglich, kann doch hier sowohl eine Irreführung über eigene als auch über fremde geschäftliche Verhältnisse vorliegen (Koppensteiner aaO; Schuhmacher in WBl 1988, 159, zur Entscheidung WBl 1988, 157 = ÖBl 1989, 42 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMRK Art10 Abs2 IV3aStGG Art13 Abs1UWG §7 AUWG §7H
Rechtssatz: Die zum Schutz des guten Rufes anderer erlassenen Verbote können - wie sonstige Persönlichkeitsrechte anderer auch - die Meinungsfreiheit erheblich einengen; hier muß sowohl der Hinweis auf das Prinzip der Demokratie in Art 10 Abs 2 MRK als auch der Begriff der Notwendigkeit zu einer einschränkenden Auslegung der das Grundrecht begrenzenden Normen führe... mehr lesen...