Norm: UWG §7 E1
Rechtssatz: Daß es dem Ansehen - und damit letztlich auch dem wirtschaftlichen Erfolg - einer Zeitung überaus abträglich ist, wenn sich die Meinung verbreitet, dort würden erfundene Interviews gebracht, liegt auf der Hand. Entscheidungstexte 4 Ob 109/94 Entscheidungstext OGH 04.10.1994 4 Ob 109/94 European Case Law... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §7 C
Rechtssatz: Von sachbezogener Kritik kann nur gesprochen werden, wenn das Werturteil den unbestrittenen oder bewiesenen Tatsachen entspricht, ermöglicht doch nur eine korrekte, den Tatsachen entsprechende Information dem Adressaten eine sichere Beurteilung des Geschehens und der geäußerten Kritik. "Wilde Medienhatz" der Vbg Nachrichten. - konkreter Vorwurf und nicht pauschale Herabsetzung. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AMG §1AMG §11LMG §5UWG §7 F3
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz bisher das Inverkehrbringen ihres Repellents Tyrasan nicht untersagt hat, kann aber weder der Schluß gezogen werden, daß dieses Mittel ganz allgemein keinerlei schädliche Wirkungen zeitige, noch im besonderen, daß dieses Mittel keine für Kosmetika verbotene oder doch nicht zugelassenen und daher im Sinn des Verbo... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A
Rechtssatz: Ankündigungen dürfen nicht zergliedernd betrachtet werden; vielmehr muss darauf abgestellt werden, welchen Gesamteindruck der Durchschnittsinteressent bei flüchtiger Betrachtung erhält. Entscheidungstexte 4 Ob 116/93 Entscheidungstext OGH 16.11.1993 4 Ob 116/93 4 Ob 300/00x Entscheidungstext OGH 28.11.2000... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5aUWG §7 A
Rechtssatz: Der Beklagten steht es selbst bei herabsetzenden Äußerungen über einen Mitbewerber frei, das Fehlen der Wettbewerbsabsicht oder deren völliges Zurücktreten hinter anderen Beweggründen ihres Verhaltens zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 116/93 Entscheidungstext OGH 16.11.1993 4 Ob 116/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIIUWG §7 E2
Rechtssatz: Der gute Glaube reicht nicht aus, einen Verstoß gegen § 7 UWG auszuschließen. Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen. Entscheidungstexte 4 Ob 1089/93 Entscheidungstext OGH 28.09.1993 4 Ob 1089/93 4 Ob 79/01y Entscheidungstext OGH 14.0... mehr lesen...
Norm: UWG §7 D
Rechtssatz: Die Aussage, daß ein Unternehmer sein Kapital für ein nicht gewinnbringendes, sondern allenfalls sogar verlustträchtiges Geschäft einsetze, ist in hohem Maße geeignet, den Kredit dieses Unternehmers zu gefährden. Dabei braucht gar kein ziffernmäßig berechenbarer Schaden zu drohen, weil alles, was beim Publikum eine nachteilige Meinung vom Geschäftsbetrieb oder der Kreditwürdigkeit des Inhabers erwecken kann, ohne weit... mehr lesen...