Norm: EO §7 AcEO §355 XIVUWG §15UWG §18
Rechtssatz: Das Gebot der Unterlassung wettbewerbswidriger Ankündigungen in einer von der verpflichteten Partei herausgegebenen Zeitschrift umfaßt nicht nur die eigentliche Herausgabe der Zeitschrift, sondern auch deren Vertrieb. Der Verstoß liegt dabei in der Unterlassung geeigneter Maßnahmen, den zB durch Zeitschriftenhändler erfolgenden Vertrieb einzustellen; diesfalls liegt an jedem Tag des weiteren V... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7. Februar 1989, 17 Cg 12/89-4, der verpflichteten Partei zugestellt am 14.Februar 1989, wurde dieser verboten, in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift B*** oder auf einer dieser Zeitschrift beigegebenen Karte dem Besteller eines B***-Abonnements eine Flasche besten französischen Cognacs gratis in Aussicht zu stellen oder zu geben oder geben zu lassen oder sonst im Zusammenhang mit der Bestellung eines B***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin übt das Gewerbe der Vermittlung von Versicherungsverträgen aus; sie vermittelt unter anderem Kapitalanlagen, wie zB Lebensversicherungsverträge, die mit der W*** S*** W*** V*** und mit der U*** V***-AG abgeschlossen werden. Die Vertriebsorganisation der Klägerin für Kapitalversicherungen - auch HMI-Organisation genannt - ist durch einen pyramidenartigen Aufbau in 7 hierarchisch gegliederten Ebenen geprägt. Kernpunkt dieses Systems ist es, daß die Mitarbeit... mehr lesen...
Norm: HGB §128UWG §15UWG §18
Rechtssatz: Die Ablehnung der Haftung des an einem Wettbewerbsverstoß nicht beteiligten Gesellschafters einer OHG für die sich daraus ergebenden Unterlassungsansprüche würde zu dem unbilligen Ergebnis führen, daß ein solcher Gesellschafter auch nicht für den - gemäß § 15 UWG vom Unterlassungsanspruch umfaßten - Beseitungsanspruch haften würde; in diesem Umfang sichert nämlich die Haftung des Gesellschafters schon pr... mehr lesen...
Begründung: Statutarischer Zweck des klagenden Vereins ist es, den seriösen Geschäftsverkehr im Teppichhandel durch "geeignete Maßnahmen" zu fördern. Diese Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet; sie beschränkt sich nicht auf das Abmahnen von Wettbewerbsverstößen, sondern erstreckt sich auch auf die Klärung wettbewerbsrechtlicher Streitfragen. Mitglieder des Klägers sind Gewerbetreibende, die den Handel mit handgeknüpften Teppichen betreiben, sofern sie Mitglieder der Bundeskamm... mehr lesen...
Begründung: An der am 16. Oktober 1980 gegründeten Klägerin sind die Firma F***-Montagetechnik Gesellschaft m.b.H. als Komplementär und Heinz A*** (der Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft), der Erstbeklagte und Gerhard S*** als Kommanditisten beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist Unternehmensgegenstand unter anderem die Ausübung des Schlosser- und Maschinenbaugewerbes, eines technischen Büros, einer Handelsagentur, Montage, Stahlbau, Vorrichtungsbau, Rohrbau, Behäl... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Die - zu Recht - aufgetragene Rückforderung des verteilten Werbematerials ist ein taugliches Mittel zur Beseitigung des durch die Werbung geschaffenen rechtswidrigen Zustandes. Das aber diese Verpflichtung schon begrifflich nicht weiter gehen kann, als über die betreffenden Werbemittel noch verfügt werden kann und deshalb der Rückforderungsanspruch auch tatsächlich durchgesetzt werden kann, ergibt sich schon aus dem § ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §15
Rechtssatz: Zur Hintanhaltung künftiger Rechtsverletzungen ist nicht der Beseitigungsanspruch nach § 15 UWG, sondern der Anspruch auf Unterlassung weiterer Störungshandlungen bestimmt (ähnlich bereits SZ 33/133 = ÖBl 1961,68; ÖBl 1969,36). Dunlop Tennisbälle. Entscheidungstexte 4 Ob 340/80 Entscheidungstext OGH 17.03.1981 4 Ob 340/80 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §15ZPO §405 BIII
Rechtssatz: Konkretisierung eines ganz allgemein auf ein Verbot des "Beseitigens" der vorhandenen Exemplare gerichtete Beseitigungsgebotes (§ 15 UWG) im Sinne eines Auftrages, diese Exemplare aus dem Verkehr zu ziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 415/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 415/79 Veröff: ÖBl 1980,97 ... mehr lesen...
Die beklagte Verlegerin veröffentlicht seit 1975 in Form einer Loseblattausgabe die 2. Auflage von "F - S, Das österreichische Lebensmittelrecht." Am 30. November 1978 stellte die klagende Verlegerin fest, daß die Seiten E/1 bis E/30 der im Herbst 1978 erschienen 2. Ergänzungslieferung dieses Werkes ein nach Inhalt, Schrift und Satz völlig identischer Nachdruck der Blätter 2 bis 16 der 1. Lieferung ihres eigenen, seit 1954 erscheinenden Verlagswerks "Österreichisches Lebensmittelbuc... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUGB §283UWG §15
Rechtssatz: Wer durch einen Gesetzesverstoß einen Störungszustand geschaffen hat, stört weiter, solange dieser Zustand nicht beseitigt ist. Seine Pflicht zum Handeln folgt aus seinem vorangegangenen Verhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 415/77 Entscheidungstext OGH 07.02.1978 4 Ob 415/77 Veröff: ÖBl 1978,28 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157AngG §3UWG §15
Rechtssatz: Die Auffassung, daß das österreichische Recht, soweit nicht Sonderregelungen bestehen, keinen gesetzlichen Anspruch auf Beschäftigung kenne, wird auch von Autoren, welche diese Auffassung nicht teilen und jedenfalls die Festlegung eines allgemeinen Anspruches des Dienstnehmers auf Beschäftigung bei einer künftigen Regelung des Arbeitsrechtes befürworten, als die herrschende Ansicht bezeichnet. Alle für... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3eUWG §15
Rechtssatz: Bei sittenwidriger Abwerbung von Arbeitskräften besteht der Störungszustand weiter, solange sich die Folgen dieser Handlung nach den Verhältnissen in der Branche und des gegebenen Falles noch in der Sphäre des früheren Dienstgebers auswirken und für diesen noch Folgen haben. Zur Beseitigung der Folgen einer sittenwidrigen Abwerbung kann daher dem nunmehrigen Arbeitgeber die Beschäftigung des abgeworbenen Dien... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 15 UWG soll offensichtlich bewirken, dass die Wettbewerbsverstöße nicht nur festgestellt und für die Zukunft untersagt werden, sondern dass auch alles beseitigt wird, wodurch der wettbewerbswidrig Handelnde noch Vorteile haben kann. Von Maßnahmen zur Beseitigung des gesetzwidrigen Zustandes sollen nur wirklich unbeteiligte Dritte nicht betroffen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §15UWG §24
Rechtssatz: Keine Bescheinigung der Gefährdung des Beseitigungsanspruches gemäß § 15 UWG (Schischule Mitterbach). Entscheidungstexte 4 Ob 316/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 4 Ob 316/75 Veröff: ÖBl 1976,24 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0079582 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Der Beseitigungsanspruch kann auch zur Vernichtung der davon betroffenen Gegenstände führen, sofern die Beseitigung nicht anders möglich ist. Liegt der Wettbewerbsverstoß im Inhalt von Drucksorten begründet, muß dem Störer die Möglichkeit geboten werden, den Inhalt zu ändern und die Drucksorten dann wider zu benützen (vgl ÖBl 1969,36) (Schischule Mitterbach). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Im Gegensatz zum Unterlassungsanspruch im weiteren Sinne (Verhinderung künftiger Beeinträchtigungen) dient der Beseitigungsanspruch der Abwehr bereits erfolgter, aber noch fortdauernder Störungen (Schischule Mitterbach). Entscheidungstexte 4 Ob 316/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 4 Ob 316/75 Veröff: ÖBl 1976,24 ... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch im weiteren Sinne umfasst auch den auf Unterlassung künftiger Störungen oder Eingriffe gerichteten Unterlassungsanspruch im engeren Sinn. Der Unterlassungsanspruch im weiteren Sinne umfasst ferner den Beseitigungsanspruch und den Urteilsveröffentlichungsanspruch (Schischule Mitterbach). Entscheidungstexte 4 Ob 316/75 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIIMSchG §52UWG §15
Rechtssatz: Ein Zuwiderhandeln gegen einen bloß auf Unterlassung und nicht auch auf Beseitigung lautenden Exekutionsbeschluß liegt auch dann vor, wenn der Verpflichtete einen - sei es von wen immer geschaffenen - den Vorschriften des Gesetzes widersprechenden Zustand nicht beseitigt, soweit ihm die Verfügung zusteht (SZ 12/312). Entscheidungstexte 3 Ob 184/74 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 D3fUWG §15
Rechtssatz: Auch das Ausnützen eines vorangegangenen unlauteren Verhaltens - hier: zuerst sittenwidriges Abwerben von Kunden, dann Entgegennahme von Aufträgen, Bewerbung um neue Aufträge und Lieferung der auf Grund der wettbewerbswidrigen Abwerbung bestellten Waren an diese Kunden - ist sittenwidrig und verstößt gegen § 1 UWG. Der Beklagte kann sich dabei nicht auf gegenüber einem Dritten eingegangene rechtliche... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Rechtsnatur des Beseitigungsanspruches nach § 15 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 330/66 Entscheidungstext OGH 19.07.1966 4 Ob 330/66 Veröff: ÖBl 1966,139 4 Ob 415/77 Entscheidungstext OGH 07.02.1978 4 Ob 415/77 Veröff: ÖBl 1978,28 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Das bloße Vorhandensein von Waren, die mit einer irreführenden Aufschrift versehen sind, begründet - neben dem Anspruch auf Unterlassung des Inverkehrbringens dieser Gegenstände - auch den Anspruch auf Beseitigung der beanstandeten Bezeichnung. Entscheidungstexte 4 Ob 327/64 Entscheidungstext OGH 29.07.1964 4 Ob 327/64 Veröff: ÖBl 1965,38 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3eUWG §14 A1UWG §15
Rechtssatz: § 1 UWG gibt auch einen Anspruch auf Unterlassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitgebern, die die Arbeitnehmer in sittenwidriger Weise abgeworben haben, jedoch nur in bestimmten Grenzen (Beseitigungsanspruch). Entscheidungstexte 4 Ob 330/61 Entscheidungstext OGH 30.05.1961 4 Ob 330/61 Veröff: SZ 34/86 ... mehr lesen...
Die Klägerin beantragte die Verurteilung der Beklagten, die Beschäftigung ihrer bisherigen Vertreter Otto E., Arthur IV. und Eduard J. zu Zwecken der Kundenbetreuung beim Vertrieb von Kugelschreibern und Kugelschreiberersatzminen, insbesondere zum Besuch des Papier- und Bürowarenfachhandels, zu unterlassen. Sie begrundet ihr Begehren damit, daß sie bis 28. Februar 1961 die Generalvertretung für Kugelschreiber und Kugelschreiberersatzminen der B.-Werke besessen, die drei genannten Pers... mehr lesen...
Norm: MSchG §52UWG §15
Rechtssatz: Zum Wesen des Beseitigungsanspruches. Entscheidungstexte 4 Ob 359/60 Entscheidungstext OGH 29.11.1960 4 Ob 359/60 Veröff: SZ 33/133 4 Ob 164/93 Entscheidungstext OGH 11.01.1994 4 Ob 164/93 Auch; Beisatz: Der Beseitigungsanspruch setzt einen durch das widerrechtliche Verhalte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIEO §378 BEO §381 AUrhG §81UrhG §82UWG §15
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch ist im Beseitigungsanspruch nicht enthalten. Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Eingriffshandlungen ist nicht möglich, wenn im Hauptprozeß bloß ein Beseitigungsanspruch geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 154/58 Entscheidungstext OGH 11.04.1958 1 Ob 154/58 ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IB4EO §354 IVAEO §354 VEO §355 Abs1 XIVEO §356 Abs1UWG §15
Rechtssatz: Keine neuerliche Exekutionsbewilligung, sondern neuerlicher Vollzug der bereits bewilligten Exekution auf Grund einer einstweiligen Verfügung, wonach der verpflichteten Partei verboten wurde, im Rundfunk oder durch Flugblätter die tiefe Reduzierung der Preise von Damenschuhen anzukündigen und ihr geboten wurde, Preisauszeichnung aus dem Schaufenster ihres Verka... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Zur Frage der Pflicht zu Handlungen aus einem auf Unterlassung lautenden Urteil. Entscheidungstexte 4 Ob 564/30 Entscheidungstext OGH 20.12.1930 4 Ob 564/30 Veröff: SZ 12/312 3 Ob 184/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 184/74 Veröff: ÖBl 1976,27 ... mehr lesen...