Norm
UWG §1 D3eRechtssatz
§ 1 UWG gibt auch einen Anspruch auf Unterlassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitgebern, die die Arbeitnehmer in sittenwidriger Weise abgeworben haben, jedoch nur in bestimmten Grenzen (Beseitigungsanspruch).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0078475Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.09.2015