Norm: AEUV Art108 Abs3UWG §15
Rechtssatz: Der lauterkeitsrechtliche Beseitigungsanspruch aufgrund eines von den Organen der Europäischen Union rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen das Beihilfeverbot geht grundsätzlich nicht über die auch unionsrechtlich gebotene Rückführung der Beihilfe hinaus. Mitbewerber haben daher keinen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung eines Vertrags, bei dessen Preisbildung gegen das Beihilfeverbot verstoß... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund des Urteils des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 26. November 2003, AZ 41 R 169/03m, verpflichtet, jegliche Inbestandgabe von Betriebsflächen im Einzelausmaß von mehr als 500 m² für Oberbekleidung im von der Verpflichteten betriebenen Einkaufszentrum zu unterlassen, wenn die Betreibende hiezu nicht ihre Zustimmung erteilt hat. Mit Beschluss vom 4. März 2010 bewilligte das Erstgericht über Antrag der Betreibenden die Exekution g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P*****gesellschaft mbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei „J*****" *****gesellschaft mbH, *****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erstellte 1999 im Auftrag der P***** GmbH (in der Folge: Auftraggeberin) das Programm zum Betrieb einer Internet-Gebrauchtwagenbörse und betreute die entsprechende Website des Auftraggebers auf ihrem eigenen Webserver bis 31. 12. 2002. Sie setzte hiebei das von dritter Seite erstellte grafische Design der Homepage, an dem die Auftraggeberin die Werknutzungsrechte besaß, technisch um. Dazu erstellten Mitarbeiter der Klägerin mit der Datenbanksoftwa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Peter D*****, vertreten durch Piaty Müller-Mezin Schoeller, Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. Dr. Astrid K*****... mehr lesen...
Begründung: Ein Gerichtshofs zweiter Instanz trug den verpflichteten Parteien in Abänderung einer erstinstanzlichen Entscheidung mittels einstweiliger Verfügung (EV) vom 21. April 2005 auf, es ab sofort bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Energy Drinks unter Verwendung des Zeichens Red Dragon und/oder eines anderen vergleichbaren Zeichens, insbesondere in der [abgebildeten] Warenausstattung, das den Gemein... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb von Arzneimitteln mit einem bestimmten Wirkstoff („FDG"). Das LKH-Universitätsklinikum Graz war damit zunächst von der Beklagten, dann von der Klägerin und zuletzt wieder von der Beklagen beliefert worden. Das vorliegende Verfahren betrifft die Umstände der letzten Auftragsvergabe. Auftraggeber war dabei die S*****gesellschaft mbH (K*****), deren einziger Gesellschafter das Land ***** ist. Mit Schreiben vom 12. 5. 2005 teil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Etwa 1996 begannen der Kläger und der Zweitbeklagte bei der Entwicklung einer Möbelstoffkollektion samt dazu passenden Dekostoffen wie Vorhängen, Tischwäsche und Servietten zusammenzuarbeiten. Der Zweitbeklagte war damals noch bei einem Wiener Unternehmen angestellt. In der Folge gründete der Zweitbeklagte mit der Erstbeklagten, seiner Ehegattin, einen Stoffverlag. Ein Stoffverlag lässt Stoffe nach eigenen Ideen und Vorstellungen entwickeln und herstellen, wäh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte insgesamt sieben Exekutions- bzw. Strafanträge des Betreibenden aufgrund angeblichen Zuwiderhandelns des Verpflichteten gegen eine einstweilige Verfügung (EV). Mit den nunmehr angefochtenen Beschlüssen gab das Rekursgericht - in Ansehung von sechs Beschlüssen - den Rekursen des Verpflichteten Folge und wies die entsprechenden Exekutions- und Strafanträge des Betreibenden ab; lediglich in einem Fall bestätigte es die erstgerichtliche Exekutions... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Der Anspruch auf Übertragung einer Domain ist nicht Teil des Beseitigungsanspruchs. Die Übertragung einer Domain geht über eine Beseitigung des rechtswidrigen Zustands weit hinaus und verschafft dem Kläger eine Rechtsposition, deren
Begründung: eines besonderen Rechtsanspruchs bedürfte. Entscheidungstexte 4 Ob 226/04w Entscheidungstext OGH 08.02.2005 4 Ob 226... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete verpflichtete sich mit gerichtlichem Vergleich vom 20. November 2001 der betreibenden Partei gegenüber, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei der Bewerbung von Innentüren die Verwendung des Versteigerungssymbols „Auktionshammer" und/oder die Ankündigung von Auktionen, Liquidationen, Verwertungen und/oder die Bezeichnung als Auktions- und Verwertungshaus zu unterlassen, sofern die Innentüren in keiner auktionsähnlichen Veranstaltung ve... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr klagende Partei verpflichtete sich mit vor dem Handelsgericht Wien am 28. Jänner 2002 abgeschlossenem (Teil-)Vergleich dem nunmehrigen Beklagten gegenüber, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, die wörtlichen und/oder sinngemäßen Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten, der nunmehrige Beklagte hätte im Zusammenhang mit der Bestellung der KELAG-Aufsichtsräte im Jahr 1999 a) das Kollegium der Landesregierung bewusst irregeführt; b) die... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien erkannte die verpflichtete Partei mit Urteil vom 27. Dezember 2002 für schuldig, ab sofort die Verwendung des Namens "Z*****verband *****" zu Zwecken des Wettbewerbs für ihren Verein zu unterlassen; hingegen wies es das Mehrbegehren der betreibenden Partei, der verpflichteten Partei die Verwendung des Namens "Z*****verband *****" für ihren Verein zu untersagen, ab. Die betreibende Partei beantragte die Bewilligung der Unterlassungsexekution gem... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einstweiliger Verfügung (EV) vom 17. Mai 2002 verbot das Handelsgericht Wien der klagenden Partei ua die Verbreitung der Äußerung, die Beklagte wäre eine Egomanin, die Mitarbeiter knechte und diplomatisches Parkett in rhythmischen Abständen in qualmende Trümmerhaufen verwandle, und/oder sinngleicher Äußerungen. Das Erstgericht bewilligte der beklagten Partei mit Beschluss vom 28. Mai 2002 die Unterlassungsexekution (§ 355 EO) wegen Zuwiderhandelns am 23. und 24... mehr lesen...
Begründung: Ad 1.): Da die Firma der zweitverpflichteten KG geändert wurde (FN 177349h), ist die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen (§ 78 EO iVm § 235 Abs 5 ZPO). Ad 1.): Da die Firma der zweitverpflichteten KG geändert wurde (FN 177349h), ist die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen (Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 235, Absatz 5, ZPO). Ad 2.): Die 1901 gegründete und nun betreibende GmbH führt in ihrer Firma seit jeher den Namen des Gründer... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Inhaber von GSM-Lizenzen für das Gebiet der Republik Österreich. Insgesamt sind in Österreich vier GSM-Lizenzen vergeben. Die Lizenznehmer versorgen den gesamten österreichischen Mobiltelefonie-Markt. Im Dezember 2001 betrug die Marktdurchdringung 83,1 %. Die Beklagte verfügt seit Jahresanfang 2000 über eine GSM-Lizenz. Zu Jahresende 2001 besaß sie einen Marktanteil von etwa 4 %. Für die GSM-Betreiber sind die Unternehmenskunden von besonderer Bedeut... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIUWG §15
Rechtssatz: Bei einer auf § 1330 ABGB gestützten einstweiligen Verfügung ist mit einem Unterlassungsgebot (auch in Fassung eines Verbots) mangels analoger Anwendbarkeit des § 15 UWG damit nicht auch schon die Verpflichtung zur Vornahme bestimmter Beseitigungshandlungen durch den Verpflichteten tituliert. Es bleibt dem durch einen Eingriff in seiner Ehre Verletzten überlassen, neben seinem im Gesetz ausdrücklich genann... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei verlegte das Buch des Autors ***** "*****" über die Betreibenden, das auf den Seiten 173 und 174 aus dem
Spruch: ersichtliche, den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betreibenden betreffende, verletzende Äußerungen enthielt. Das Titelgericht trug mit der auf § 1330 ABGB gestützten einstweiligen Verfügung (EV) vom 22. April 2002 der verpflichteten Partei auf, ab sofort die Verbreitung dieser Äußerungen (Mitteilungen) und/oder sinngleicher Äuße... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Ein Beseitigungsanspruch steht in Domainstreitigkeiten (außerhalb des Sicherungsverfahrens) nicht nur in Fällen des Domain-Grabbing gemäß § 1 UWG, sondern auch bei Zeichenverletzungen gemäß § 43 ABGB oder gemäß § 9 UWG zu. Entscheidungstexte 4 Ob 39/02t Entscheidungstext OGH 13.03.2002 4 Ob 39/02t 4 Ob 165/05a ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Land and Sky M***** Inc., ***** (in der Folge: Herstellerin) produziert Wassermatratzen, die sie unter der Bezeichnung "land and sky" weltweit vertreibt. Sie verfügt in ihrer Branche über den größten Anteil an Patenten und ist Inhaberin der am 22. 4. 1996 angemeldeten und seit 13. 1. 1999 eingetragenen Gemeinschaftsmarke "land and sky The Quality of Sleep" unter anderem für Wasserbetten und Wassermatratzen. Lizenzen an dieser Marke zugunsten der von der ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge Antragsgegnerin) hat mit der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge Antragstellerin), welche einen privaten Fernsehsender betreibt, nach längeren Verhandlungen am 1. 10. 1999 einen Dienstvertrag als leitende Angestellte geschlossen; das auf drei Jahre befristete Dienstverhältnis sollte am 1. 2. 2000, spätestens jedoch - wegen der langen Kündigungsfrist der Antragsgegnerin - am 1. 4. 2000 be... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §15
Rechtssatz: Auf welche Art und in welchem Umfang eine Beseitigung vorzunehmen ist, richtet sich nach Art und Umfang der Beeinträchtigung, wobei die zur Abwehr der Beeinträchtigung nötigen und zumutbaren Handlungen verlangt werden können. Zumutbar sind der Vergabestelle jedenfalls jene Handlungen, die sie nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen berechtigt und in der Lage ist. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs1 B1UWG §14 A1UWG §15
Rechtssatz: Der Beseitigungsanspruch wird nicht dadurch gehindert, dass nicht gleichzeitig ein Anspruch auf Unterlassung erhoben wird. Entscheidungstexte 4 Ob 176/01p Entscheidungstext OGH 12.09.2001 4 Ob 176/01p Veröff: SZ 74/153 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine politische Partei, die unter der Bezeichnung "fpoe.at" im Internet auftritt. Sie unterhält unter der Adresse "www.fpoe.at" eine Homepage. Die Beklagte ist für die Vergabe von Domain-Namen unter den Toplevel-Domains "at", "or.at" und "co.at" zuständig, wobei die Vergabe nach dem Prinzip "first come, first served" erfolgt. Inhaber der Domain "fpo.at" ist Alan L***** eine in den USA beheimatete natürliche Person. Er hatte unter dieser, ihm v... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 9. 5. 1990 sind ua die verpflichteten Parteien gegenüber der betreibenden Partei als Gesamtrechtsnachfolgerin der dort klagenden Partei schuldig, es ab sofort zu unterlassen, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "N***** Zeitung" einschließlich deren Regionalausgaben Gratisgaben mit eigenständigem Verkehrswert, insbesondere eine Gratissonnenbrille, anzukündigen, anzubieten oder zu gewähren, wenn für den Erhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Den klagenden Parteien wurde auf Antrag der beklagten Parteien mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 8. 3. 1999, 5 Cg 11/99p-10, verboten, verschiedene - näher bezeichnete - Gebäudeteile eines Einkaufszentrums, für die keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, Dritten zur Weiterbenützung zu überlassen. Die beklagten Parteien brachten in dem am 16. 3. 1999 beim Erstgericht eingebrachten Antrag auf Bewilligung der Unterlassungsexekution vor, ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 16. 9. 1991, AZ 38 Cg 105/90, ist die verpflichtete Partei gegenüber der betreibenden Partei schuldig, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "N***** Zeitung" das Ankündigen und/oder Durchführen (einschließlich dem Veröffentlichen oder sonstigen Vorstellen der Gewinner und/oder dem Zuwenden der Gewinne) von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes... mehr lesen...
Begründung: Den Verpflichteten wurde mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Wels vom 8. 3. 1999, 5 Cg 11/99p-10, zur Sicherung des Anspruchs der betreibenden Parteien auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen ab sofort verboten, die im Einkaufszentrum "U*****, gelegenen Gebäudeteile, in denen nach dem 26. 11. 1998 bestimmt bezeichnete Gastronomiebetriebe eröffnet wurden und für die keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, Dritten zur Weiterbenützung zu überla... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin betreibt in Pasching im Kino-Center "H*****" ein Cafe mit rund 70 Sitzplätzen; die Drittklägerin betreibt im selben Kino-Center einen Gastgewerbebetrieb mit ebenfalls rund 70 Sitzplätzen. Der Zweitkläger war Inhaber eines Gastgewerbebetriebs (eines "Pubs") in P*****; 1997 hat er seinen Betrieb verpachtet. 1998 löste der Pächter den Pachtvertrag mit der
Begründung: vorzeitig auf, daß ihm im "U*****" zuviel Gastronomie entstehe. Betreiberin des - rund... mehr lesen...
Begründung: Die The P***** ist Inhaberin der im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für Bekleidung registrierten Marke "P*****" (RegNr 106.599) und der zu RegNr 89.844 registrierten Bildmarke (Abbildung eines Polospielers). Aufgrund einer mit der Markeninhaberin abgeschlossenen Vereinbarung ist die Klägerin zum ausschließlichen europaweiten Vertrieb gehobener Herrenoberbekleidung unter den zugunsten der Markeninhaberin registrierten Marken bis 31. 12. 2002 berechtigt... mehr lesen...